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© dpa

Betrugsverdacht: Alice Schwarzer fordert Spende an Frauennothilfe zurück

Der Verein "Hatun und Can Frauennothilfe" erhielt im vergangenen Jahr 500.000 Euro, die Alice Schwarzer bei einer RTL-Show gewonnen hatte. Jetzt ermittelt die Anklage wegen Betrugsverdacht, die Emma-Chefredakteurin stellte Strafanzeige.

Von Sabine Beikler

Im September war Frauenrechtlerin und „Emma“-Chefredakteurin Alice Schwarzer noch Glücksfee bei einer Jubiläumssendung von „Wer wird Millionär“. 500 000 Euro spendete sie damals dem Verein „Hatun und Can Frauennothilfe“. Von dieser Solidarität ist nichts mehr übrig geblieben. Vergeblich forderte Alice Schwarzer zwei Monate später die Hälfte des Spendenbetrages zurück. Und seit Dezember laufen gegen den Verein nach polizeilichen Durchsuchungen von Wohnungen staatsanwaltliche Ermittlungen wegen Betrugsverdachts, wie ein Sprecher gegenüber dem Tagesspiegel bestätigte. Auch die Kriseneinrichtung Papatya für junge Migrantinnen hat sich inzwischen von „Hatun und Can“ distanziert.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft basieren auf Strafanzeigen, die von Alice Schwarzer, der Autorin und Frauenrechtlerin Necla Kelek und von RTL erstattet wurden. Nach der Jauch-Sendung hat Alice Schwarzer offenbar wissen wollen, wie das Geld verwendet werde. „Ich begann unruhig zu werden, denn eigentlich hatte ich damit gerechnet, dass sich von den angeblich zahlreichen aktiven Mitgliedern von Hatun und Can, von denen immer die Rede ist, etliche melden würden“, sagt Schwarzer.

Sie schloss sich mit Necla Kelek, die damals noch Vereinsmitglied von „Hatun und Can“ war, zusammen und verabredete im November ein Treffen mit Vereinsgründer Udo D. der sich zum Schutz vor potenziell gewaltbereiten Migrantenfamilien Andreas Becker nennt. Das Gespräch sei sehr „irritierend“ verlaufen, wie sich auch Necla Kelek erinnert. Man habe wenig konkrete Antworten auf Fragen erhalten. Daraufhin schlug Alice Schwarzer eine Teilung der Spende vor, die anderen Einrichtungen hätte zugute kommen sollen. „Herr Becker hat zugestimmt“, sagen beide Frauen.

Andreas Becker verneint das entschieden. „Für so einen Beschluss hätten wir eine Mitgliederversammlung einberufen müssen“, sagt er. „Ein unglaublicher Vorgang, ein Skandal“ sei das alles, als er kurz nach dem Gespräch von der Anzeige gegen ihn und zwei weitere Vereinsmitglieder erfährt. Die Konten des Vereins seien inzwischen bis auf eine bestimmte Summe eingefroren und auch der große Allradwagen, den der Verein für den Transport von Frauen in Not gekauft hatte, sei beschlagnahmt. Dass das gebrauchte Fahrzeug nach Tagesspiegel-Informationen 60 000 Euro gekostet habe, bestätigt Becker. Er sieht keinerlei Anhaltspunkte für Straftaten, weist jeglichen Verdacht entschieden von sich, sondern vermutet hinter den Vorwürfen „Intrigen“, die möglicherweise aufgrund des „großen Bekanntheitsgrades“ des Vereins initiiert worden seien. Einige hundert Anfragen pro Jahr habe der 2006 gegründete Verein von Frauen und Mädchen.

Rund 25 Frauen habe man 2009 geholfen, sie etwa nach Tötungsandrohungen durch den eigenen Vater in der Regel von Städten in Westdeutschland nach Berlin gebracht und ihnen eine Wohnung besorgt. „Wir sind eine ehrenamtlich arbeitende Hilfsorganisation“, sagt Becker. Zwölf Vollmitglieder hat der Verein sowie rund zwölf zahlende Mitglieder. Papatya, die seit 26 Jahren bestehende Schutzeinrichtung, kritisiert, dass Hatun und Can „sehr unprofessionell“ beraten würden und Frauen daran gehindert hätten, sich an Papatya zu wenden. „Das haben uns Frauen klar gesagt“, sagt die Papatya-Leiterin. Das streitet Becker vehement ab. Die Gespräche seien dokumentiert worden. Es steht Aussage gegen Aussage. Dass der Verein keine Büroräume habe und „nicht sehr transparent“ arbeite, erzählen auch zahlende Mitglieder, die nicht genannt werden möchten. Der Verein, der nach dem Mord an Hatun Sürücü gegründet wurde, müsse im Verborgenen arbeiten. Das sei verständlich. Aber man möchte doch genaueres wissen.

Der Sender RTL lehnt mit Verweis auf das „laufende Verfahren“ eine Stellungnahme ab. Ob Spenden generell zurückgefordert werden können, wird juristisch im Einzelfall bewertet. Es gilt, dass „geschenkt auch geschenkt“ ist, Rückforderungsrechte können sich daraus dennoch ableiten. Sabine Beikler

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