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Berlin: Bewährung und Berufung

Erneut hat die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Querulanten Andreas Roy gestellt. Wieder geht es um die Störung von Gottesdiensten: Am 8.

Erneut hat die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Querulanten Andreas Roy gestellt. Wieder geht es um die Störung von Gottesdiensten: Am 8.März 2004 hatte der 45Jährige die Zeremonie in der Charlottenburger Trinitas-Gemeinde niedergerufen, am 13.März störte er eine Bestattungsfeier in der Sankt-Laurentius-Gemeinde. „Pfarrer sind Wölfe“, soll er skandiert haben. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest, aber eine Gefängnisstrafe scheint für Roy unausweichlich. Offen ist nur noch, welcher Richter sie zuerst aussprechen wird: Nach einer Störaktion im Mainzer Dom sind Roy und sein Komplize Christian Arnold im Juli zu fünf Monaten Haft verurteilt worden – sie haben gegen das Urteil Berufung eingelegt. Gefängnis droht auch von Berliner Seite: Im Frühjahr hatte das Amtsgericht Roy und Arnold auf Bewährung ziehen lassen. Da die beiden ihr Treiben nicht einstellten, gilt als wahrscheinlich, dass die Bewährung widerrufen wird. Und die nächste Anklage ist schon in Vorbereitung: Es geht es um eine Aktion im Künstlerhaus Bethanien, wo Roy in einer umstrittenen Ausstellung Bilder von den Wänden gerissen hatte. kf

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