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Berlin: Bezirksamt will Hund zurückkaufen

Berlin- Der psychisch-kranke Mann, dessen Hund vom Veterinäramt Steglitz-Zehlendorf kurzerhand verkauft worden war, nachdem er in eine Klinik eingewiesen worden war, soll sein Tier zurückerhalten. Der Mann, der aufgrund seiner Erkrankung unter Betreuung steht, war nicht darüber informiert worden.

Berlin- Der psychisch-kranke Mann, dessen Hund vom Veterinäramt Steglitz-Zehlendorf kurzerhand verkauft worden war, nachdem er in eine Klinik eingewiesen worden war, soll sein Tier zurückerhalten. Der Mann, der aufgrund seiner Erkrankung unter Betreuung steht, war nicht darüber informiert worden. Das Amt will jetzt versuchen, den Hund, einen fünf Jahre alten Spitz-Corgi-Mix, von seinem neuen Besitzern zurückzukaufen. Wie berichtet, hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren in der vergangenen Woche entschieden, dass der Verkauf des Tieres unrechtmäßig war. Das Amt hätte den Mann zuvor von seiner Absicht informieren müssen, damit er die Möglichkeit gehabt hätte, gerichtlich gegen diese Entscheidung vorzugehen. Außerdem hatte der Anwalt des Mannes zuvor angeboten, den Hund bei einer Mitarbeiterin unterzubringen.

Der für das Veterinäramt zuständige Stadtrat Michael Karnetzki (SPD) sagte am Mittwoch, die Veterinäre des Bezirks seien der Auffassung gewesen, dass der Hund bei seinem Halter nicht gut aufgehoben sei. Dieser sei zuvor wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz aufgefallen; er habe eine Katze gehalten, die verlaust und verfloht gewesen sei. Der 36-Jährige habe Auflagen zur Tierhaltung gehabt. Das Gericht verwies hingegen darauf, dass der Hund in einem guten Zustand war und deswegen nichts gegen den Mann als Halter sprach. Zudem bezog es sich auf dessen Ärzte, die angaben, dass das Tier auch zur gesundheitlichen Stabilisierung des Mannes beitrage.sik

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