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Berlin: Billig? Kann doch jeder!

Nicht nur Arme dürfen in Sozialwohnungen.

Jetzt gibt es Sozialwohnungen für fast alle. Der Senat erhöht die Einkommensgrenzen, die zum Einzug in eine der rund 140 000 subventionierten Wohnungen berechtigen. Alleinerziehende mit drei oder Paare mit zwei Kindern dürfen künftig fast 3300 Euro netto monatlich verdienen und trotzdem in eine der Wohnungen einziehen, die im Durchschnitt zwei Euro weniger je Quadratmeter und Monat kosten als sonst üblich. Wer einmal eine billige Wohnung hat, darf sie ein Leben lang behalten – ganz egal, wie viel er verdient.

„Fachkräfte im handwerklichen und kaufmännischen Bereich, im Gesundheits- und Sozialwesen“ sollen laut Bausenator Michael Müller (SPD) von der großzügigeren Regelung profitieren. Auf der Strecke könnten Kleinstverdiener bleiben, denn die Konkurrenz um die günstigen Wohnungen wächst dadurch. Zurzeit gibt es 25 000 Berliner, die einen Wohnberechtigungsschein (WBS) haben, der den Einzug in eine Sozialwohnung erlaubt. Jährlich werden aber nur rund 7000 Sozialwohnungen frei. Überhaupt ist nur die Hälfte aller Sozialwohnungen, rund 70 000, für Haushalte mit geringen Einkünften reserviert. Bei der anderen Hälfte der subventionierten Objekte sind die Vermieter von der Verpflichtung befreit.

Staatssekretär Ephraim Gothe (SPD) aus der Bauverwaltung räumte am Dienstag ein, dass nicht kontrolliert wird, ob die Einkünfte der Mieter von Sozialwohnungen Jahre nach dem Einzug noch zur Nutzung der hochsubventionierten Wohnungen berechtigen. Über eine „Fehlbelegungsabgabe“, die im Bestand abgeschafft worden war, als es in Berlin mehr Wohnungen als Mieter gab, macht sich der Senat keine Gedanken. Wer als Student eine billige Sozialwohnung in Kreuzberg bekam, darf diese auch als Manager bei einem Konzern behalten.

55 Prozent aller Haushalte haben nun einen Anspruch auf eine geförderte Wohnung. Das monatliche Nettoeinkommen darf bei einer Person 1400 Euro, bei zwei Personen 2100 Euro, bei drei Personen 2640 Euro, bei vier Personen 3291 Euro und bei einem Paar mit drei Kindern 3710 Euro nicht überschreiten.

Als „By-pass für den kranken Sozialen Wohnungsbau“ kritisierte der Mieterverein die Regelung. Solange der Senat keine Angebote für das unterste Einkommensdrittel habe, sei die Verteilung der Sozialwohnungen „unsozial“. Ralf Schönball

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