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Berlin: Bis zum 16. Dezember

Senat könnte vom Bezirk die Räumung verlangen. Doch der will sich nichts sagen lassen.

Das Ultimatum Henkels und seine Ankündigung, „das Aufsichtsrecht wahrzunehmen“, beruht auf klarer gesetzlicher Grundlage. Nach dem Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz (AZG) im Land Berlin ist die Innenverwaltung des Senats die Aufsichtsbehörde für alle zwölf Bezirke und muss in dieser Funktion sicherstellen, „dass die Rechtmäßigkeit der Verwaltung gewahrt bleibt und Verwaltungsvorschriften eingehalten werden“.

Um dies durchzusetzen, kann der Senat einen Bezirk anweisen, „innerhalb bestimmter Fristen die erforderlichen Beschlüsse zu fassen oder Anordnungen zu treffen“. Weigert sich der Bezirk, darf der Senat im Weg der Ersatzvornahme tätig werden. Er tritt in diesem Fall an die Stelle des unbotmäßigen Bezirksamts oder der Bezirksverordnetenversammlung.

Wenn „dringende Gesamtinteressen Berlins“ berührt sind, hat der Senat ein gesetzlich verankertes Eingriffsrecht. Das kommt zum Zuge, wenn bezirkliches Handeln den Belangen Berlins als Bundeshauptstadt entgegenwirkt, wenn gegen Bundes- oder Europarecht verstoßen wird beziehungsweise Weisungen der Bundesregierung missachtet werden. Das „dringende Gesamtinteresse Berlins“ ist allerdings ein ziemlich schwammiger Rechtsbegriff. Und ganz egal, mit welchem Instrument der Senat einen widerspenstigen Bezirk zur Ordnung ruft, wird er durch das AZG verpflichtet, „die Entschlusskraft und Verantwortungsfreudigkeit der bezirklichen Organe nicht zu beeinträchtigen“.

Auch die Landesverfassung gibt dem Senat vor, den Spielraum der Bezirke nicht willkürlich einzuschränken. Der Senat nehme die Aufgaben von gesamtstädtischer Bedeutung wahr, heißt es in Artikel 67. Insoweit habe er ein Eingriffs- und Aufsichtsrecht. Aber: „Die Bezirke nehmen alle anderen Aufgaben der Verwaltung wahr.“

„Der Senat hat nicht die Macht, uns Anweisungen zu erteilen“, sagte Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann (Grüne) den Flüchtlingen auf dem Oranienplatz. Das gelte aber nur bis zum 16. Dezember. Danach könnte der Innensenator einen Polizeieinsatz auslösen. Der Bezirk selbst werde das nicht tun, so Herrmann. „Keine Polizeipräsenz“ hatte sie den Flüchtlingen versprochen.

Am 16. Dezember endet praktisch der politische Schutzschirm, den der Bezirk über dem Oranienplatz aufgespannt hat. Die Duldung des Protestcamps sei am Wochenende nicht beendet worden, twitterte Herrmann . Also habe man jetzt drei Wochen Zeit, eine gemeinsame Lösung zu finden, um den politischen Kampf in anderer Form fortzusetzen. Ihr Angebot: Das Infozelt direkt an der Oranienstraße und das kleine Zirkuszelt schräg dahinter könnten stehen bleiben, für Veranstaltungen und Kundgebungen. Für diese Zelte werde sie eine unbefristete Duldung aussprechen.

Sollten die Flüchtlinge bei einem Polizeieinsatz Widerstand leisten, müssten sie die Konsequenzen bis hin zur Abschiebung selber tragen, so Herrmann. loy/za

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