zum Hauptinhalt

Bleiberecht: Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis auf Probe dürfen länger bleiben

Das Bleiberecht für Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe bis zum 31. Dezember 2009 wird um zwei Jahre verlängert.

Die Regelung betrifft 1465 Personen in Berlin. Sie müssen eine der drei Voraussetzungen erfüllen: in den letzten sechs Monaten halbtags nachweisbar gearbeitet haben, eine Berufsausbildung absolvieren oder nachweisen, dass sie sich ernsthaft um Erwerbstätigkeit und Versorgung der Familie bemüht haben. sib

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false