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Berlin: Böllerbeschuss muss niemand dulden Polizei rät zum Notruf bei uneinsichtigen Tätern

Feuerwehrchef Albrecht Broemme möchte keine Gerichtsschelte betreiben. Aber das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten gegen eine 71-jährige Frau findet er zumindest überdenkenswert.

Von Sandra Dassler

Feuerwehrchef Albrecht Broemme möchte keine Gerichtsschelte betreiben. Aber das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten gegen eine 71-jährige Frau findet er zumindest überdenkenswert. Wie berichtet, war die Rentnerin zu einer Geldbuße von 1000 Euro verurteilt worden, weil sie am 30. Dezember 2004 einem jungen Mann Reizgas in die Augen gesprüht hatte. Sie sei in Panik geraten, als der 21-Jährige in ihrer Nähe eine Rakete gezündet habe und dann auf sie zugekommen sei, sagte die Frau vor Gericht.

Feuerwehrchef Broemme kann die Panik verstehen. Jedes Jahr werden in Berlin hunderte Menschen durch Silvesterböller verletzt. Genaue Angaben seien seit drei Jahren nicht mehr möglich, weil die Krankenhäuser die durch Feuerwerkskörper verwundeten Patienten nicht mehr gesondert erfassen. Zuvor schwankten die Angaben zwischen alljährlich 400 und 600 Verletzten. Die Feuerwehr hat Silvester 2004 rund 80 Menschen mit schwereren Blessuren in Krankenhäuser gefahren, sagt Broemme: „Und zwei Drittel davon wurden durch andere Personen verletzt.“ Sie verloren Gliedmaßen oder erlitten schwere Brandverletzungen oder irreparable Gehörschäden.

Deshalb sollte jeder, der in eine gefährliche Situation gerät, die 110 wählen, rät die Polizei. Und eine Körperverletzung oder Sachbeschädigung in jedem Fall anzeigen. Wo es möglich sei, könne man die Knallwütigen auf die Gesetze aufmerksam machen. So ist es verboten, von Balkonen zu schießen und außerhalb des eigenen Grundstücks Schreckschuss- oder Signalwaffen zu verwenden.

Verboten ist auch, Feuerwerkskörper vor 18 Uhr am Silvesterabend zu zünden. Auch deshalb versteht Feuerwehrchef Broemme das Urteil gegen die alte Dame nicht ganz. Der von ihr mit Pfefferspray attackierte Mann hatte seine Rakete bereits am 30. Dezember gestartet. Aber so etwas, sagt Broemme, gilt nur als Ordnungswidrigkeit und gelte in Berlin leider als ganz normal.

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