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Schwierige Nacht für Polizei und Rettungskräfte: der Jahreswechsel.

© imago images/Jochen Tack

Update

Böller auf Polizist geworfen?: Erster öffentlicher Prozess nach Silvester-Krawallen in Berlin – mehr als 110 Verfahren

Ein 23-Jähriger steht ab Dienstag vor Gericht: Erstmals muss sich in öffentlicher Sitzung ein Tatverdächtiger für einen Angriff auf Einsatzkräfte in der Silvesternacht verantworten.

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Gut ein halbes Jahr nach den Silvester-Krawallen in Berlin kommt einer der mutmaßlichen Täter vor Gericht. In dem ersten öffentlichen Prozess vor dem Amtsgericht Tiergarten geht es am Dienstag (6. Juni) nach Angaben einer Sprecherin um einen 23-Jährigen, der in der Silvesternacht einen Böller in Richtung eines Beamten geworfen haben soll. Der Knallkörper sei vor den Füßen des Mannes gelandet, so die Anklage. Der Polizist hatte die Feuerwehr beim Löschen eines Wohnungsbrandes in Berlin-Wedding unterstützt, er blieb unverletzt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte vor, wofür das Gesetz eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vorsieht. Zudem geht es um versuchte gefährliche Körperverletzung. Das Gericht hat bislang einen Verhandlungstag eingeplant.

Rund fünf Monate nach den Ausschreitungen liegen dem Amtsgericht inzwischen mehrere Fälle dazu vor, wie die Sprecherin am Donnerstag sagte. Gegen einen 16-Jährigen werde seit Mitte Mai wegen seines jugendlichen Alters nichtöffentlich verhandelt. Weitere fünf Prozesse zu den Krawallen sind nach Angaben der Sprecherin Ende Juni sowie im Juli und August geplant. Zudem seien einige Fälle per Strafbefehl - also ohne mündliche Verhandlung - geahndet worden.

Die Staatsanwaltschaft habe inzwischen in 18 Fällen Anklage erhoben, teilte eine Sprecherin am Donnerstag auf Anfrage mit. Zudem habe sie sechs Strafbefehle beantragt, zwei davon seien rechtskräftig. Die Vorwürfe gegen die Beschuldigten im Alter von 18 bis 48 Jahren lauten demnach tätlicher Angriff, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung oder gefährliche Körperverletzung sowie Verstoß gegen das Waffen- und das Sprengstoffgesetz.

Die Fälle zu den Silvester-Krawallen werden bei der Staatsanwaltschaft von einer Abteilung bearbeitet, die sich schwerpunktmäßig mit Gewalttaten im Rahmen von sportlichen Großveranstaltungen befasst. Dies soll zu einer zügigen Bearbeitung der Fälle beitragen, die nach den Vorfällen von vielen Politikern gefordert worden war.

Insgesamt liegen der Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben inzwischen 111 Verfahren vor. Weitere Fälle würden noch von der Polizei bearbeitet. Wie die Behörde weiter mitteilte, wurden bislang 45 Ermittlungsverfahren eingestellt. Meist, weil keine Verdächtigen ermittelt werden konnten beziehungsweise die Beweise nicht ausreichten. Oder auch, weil mutmaßliche Tatbeteiligte noch nicht strafmündig, also noch unter 14 Jahre alt sind.

In der Nacht zum Neujahrstag gab es bundesweit heftige Angriffe auf Polizisten und Feuerwehrleute im Einsatz. Besonders betroffen war die Hauptstadt. Insgesamt waren in Berlin etwa 145 Menschen wegen verschiedener Delikte von der Polizei festgenommen worden. Das bezog sich aber auf alle Formen von Kriminalität und das ganze Stadtgebiet und nicht nur auf Angriffe auf die Polizei. Diese Zahl war zum Teil anfangs von der Polizei missverständlich mitgeteilt oder in der Debatte falsch zugeordnet worden. (dpa)

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