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Bread & Butter-Vertrag: CDU droht Wowereit mit Tempelhof-Klage

Die Berliner CDU will den Senat verpflichten, den Mietvertrag der Modemesse Bread & Butter für das Flughafengelände offenzulegen. Die Opposition vermutet ein schlechtes Geschäft für das Land.

Florian Graf geht es ums Prinzip. Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU- Fraktion will vor dem Verfassungsgerichtshof ein Recht auf Akteneinsicht durchsetzen, das ihm der Senat versagt. Graf und sein CDU-Kollege Uwe Goetze wollen genau wissen, zu welchen Bedingungen der Senat den Flughafen Tempelhof an die Modemesse Bread & Butter vermietet hat. Das Geschäft hatte der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit mit Karl-Heinz Müller von Bread & Butter abgesprochen. Vertraulich blieben die Höhe der Miete wie Vertragsdetails zur Verlängerung und Nebenabsprachen. Graf zufolge versagte ihm der Senat Einsicht in die Verträge mit dem Hinweis auf „private und öffentliche Interessen an der Geheimhaltung“.

Dabei wäre der CDU-Mann durchaus zur Verschwiegenheit bereit. Im Abgeordnetenhaus gibt es für solche Zwecke den sogenannten Datenraum. Dort werden Akten und Verträge aufbewahrt, die nur eingesehen werden können, wenn sich die Abgeordneten zur Verschwiegenheit verpflichten. Was bedeutet, dass Verträge des Landes mit Privaten im Haupt- oder im Vermögensausschuss – aber nur dort – unter der Maßgabe der Geheimhaltung besprochen werden. Wer das nicht beachtet, daran erinnerte Graf am Mittwoch, macht sich strafbar.

Gerade im Hinblick auf die Bread & Butter in Tempelhof hat Graf den Verdacht, dass der Vertrag erhebliche Zugeständnisse an die Veranstalter der Modemesse enthält. Dabei sei es unmittelbar vermögens- und haushaltsrelevant, was in und mit Tempelhof geschehe. Schon das begründet für Graf, dass das Kontrollrecht der Abgeordneten über das Handeln der Exekutive nicht einfach außer Kraft gesetzt werden darf. Man müsse geradezu befürchten, dass das Land Berlin Nachteile habe, so der CDU-Haushaltsfachmann. Wäre es ein gutes Geschäft, würden doch „auch die Oppositionspolitiker froh und glücklich sein“, sagt Graf. Stattdessen sei der Vertragsabschluss mit der Bread & Butter ein Beispiel für die „intransparente und selbstherrliche Politik des Regierenden Bürgermeisters“.

Trotz der Verpflichtung zum Schweigen mindestens gegenüber der Öffentlichkeit halte der Senat die Abgeordneten kurz, so Graf – und die Tendenz gehe dahin, dass verfassungsmäßig garantierte Recht der Parlamentarier „auszuhöhlen“. Grafs Fraktionskollegen haben ähnliche Erfahrungen gemacht. Der Sportfachmann Andreas Statzkowski habe sich über die Verpachtung der Freibäder informieren wollen. Was er erfuhr, sei vom Umfang her „unbefriedigend“ gewesen, sagt Graf. Der CDU-Bildungspolitiker Sascha Steuer hatte von der Schulverwaltung etwas über die Versetzung eines Schulrats wissen wollen, hinter der er das Wirken der Lehrerin Ursula Sarrazin vermutete, die Frau des damaligen Finanzsenators Thilo Sarrazin. Womöglich wird auch der vor kurzem bekannt gewordene, heftig kritisierte Vertrag zum Umgang mit der öffentlichen Beleuchtung viele Abgeordnete interessieren.

Graf jedenfalls will die Haltung des Senats zum Einsichtsrecht der Abgeordneten nicht hinnehmen. Für die CDU-Fraktion hat der Anwalt für Verwaltungsrecht Claus-Peter Martens ein Papier erstellt, das Grundlage einer Verfassungsklage werden soll. Martens betont, die Offenlegung des Vertrages würde die Marktposition von Bread & Butter so wenig wie die fiskalische Position Berlins schwächen. Es gehe um einen einzigen Vorgang, der keine Schlüsse auf andere Geschäfte zulasse.

Doch die Berliner Verwaltungen tun sich schwer mit dem Akteneinsichtsrecht. Im Bundestag, sagt Grünen-Fraktionschefin Franziska Eichstädt-Bohlig, gehe die Offenheit weiter. Auch Mitarbeiter der Abgeordneten haben nach ihrer Erfahrung Einsichtsrechte. Pingelig sei man allerdings im Hinblick auf die Verschwiegenheit.

In zwei Wochen spätestens will Graf seine Klage einreichen. Wann das Gericht sich damit befasst, steht dahin. Die Grünen-Abgeordnete Heidi Kosche wartet seit anderthalb Jahren auf eine Entscheidung über ihre Klage auf Einsicht in die Akten zum Verkauf der Wasserbetriebe. Der  Lektüre sollte nichts im Wege stehen, findet sie, denn es gehe um einen abgeschlossenen Vorgang. Finanz- und Wirtschaftsverwaltung wollten Kosche allerdings nur Presseartikel und Ähnliches zu lesen geben, sagt die Grüne. Kollege Graf von der CDU hat auf seine Drohung mit der Klage immerhin von Finanzstaatssekretärin Iris Spranger gehört, sie werde die Sache „einer vertieften juristischen Bewertung zuführen“.

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