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Berlin: Briefwahl: Das Auszählen geht jetzt schneller von der Hand

Statt 78 gibt es diesmal 466 Wahlbezirke / Stimmabgabe schon jetzt möglich

Der Trend zur Briefwahl hat schon so manche Wahl zur Zitterpartie gemacht. Dadurch, dass immer mehr Berliner ihre Stimme per Post abgeben, lagen die endgültigen Wahlergebnisse oft sehr spät vor. Die Briefwähler, erinnert sich Horst Schmollinger vom Landeswahlamt, seien für einige Kandidaten das Zünglein an der Waage gewesen. Bei der Bundestagswahl am 22. September soll damit nun Schluss ein. Um die Auszählung zu erleichtern, hat das Land die Zahl der Briefwahlbezirke in diesem Jahr von 78 auf 466 aufgestockt. Damit müssen dort nicht länger mehr Stimmen ausgezählt werden als in den anderen Wahllokalen.

Am bequemsten sind die Wähler offenbar in Charlottenburg-Wilmersdorf. Bei der Bundestagswahl 1998 gab hier jeder Vierte seine Stimme per Briefwahl ab. In Marzahn-Hellersdorf waren es dagegen nur 12,9 Prozent. Stadtweit stieg der Anteil gegenüber 1994 von 15 auf 20 Prozent. Für die Wahl am 22. September rechnet Landeswahlleiter Andreas Schmidt von Puskas deshalb mit einer weiteren Steigerung. Waren es im vergangenen Herbst noch 300 000 Briefwähler, rechnet Puskas jetzt mit rund 400 000.

In diesen Tagen erhalten die Berliner ihre Wahlbenachrichtigungskarten per Post. Um die Briefwahl zu beantragen, muss die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ausgefüllt und per Post ans Wahlamt geschickt werden. Wer Briefwahl beantragt hat, erhält im Wählerverzeichnis einen Sperrvermerk. Er kann dann unter Vorlage des Wahlscheines entweder per Brief oder doch noch persönlich in einem Wahlraum seines Wahlkreises die Stimmen abgeben. Schon jetzt ist es möglich, seine Stimmen im jeweiligen, auf der Benachrichtigung genannten Bezirkswahlamt abzugeben. Dazu ist neben der Karte auch die Vorlage des Personalausweises notwendig. Die Wahlämter haben werktags zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet. Die Zahl der wahlberechtigten Berliner liegt mit 2445836 leicht über der Zahl bei den Abgeordnetenhauswahlen von 2001. Das liegt unter anderem an rund 2000 Auslandsberlinern und den etwa 5000 erstmals in Berlin registrierten Angehörigen des diplomatischen Dienstes, die bisher in Bonn gemeldet waren. Die Stimmen der Botschaftsangehörigen werden übrigens – wie auch bei kasernierten Soldaten und Gefängnisinsassen – auf eine Vielzahl von Wahllokalen verteilt, damit keine Wahltrends bestimmter Gruppen ermittelt werden können. Das Abgeordnetenhaus darf auch nur wählen, wer mindestens drei Monate vor dem Urnengang mit Hauptwohnung in Berlin gemeldet ist. Diese Frist gilt bei der Bundestagswahl nicht.

Erfahrungsgemäß ist die Beteiligung bei Bundestagswahlen größer als bei Kommunalwahlen. So beteiligten sich 81,9 Prozent der Berliner 1998 an der Bundestagswahl. Bei den Abgeordnetenhauswahlen 1999 und 2001 waren es mit 65,5 bzw. 68,1 Prozent deutlich weniger. Rainer W. During

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