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Justizia.

© Helmut Vogler

„Bringe eine Tochter“: Berliner Geschwisterpaar wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt

Jahrelang lieferte die Mutter die drei Töchter ihrem Adoptivbruder aus. Nun wurden sie vom Berliner Landgericht verurteilt.

Oft rief der Onkel an und bestellte sich eine seiner Nichten: Jahrelang hat eine Mutter ihre drei kleinen Töchter einem Kinderschänder ausgeliefert. „Sie überredete die minderjährigen Mädchen, sexuelle Handlungen über sich ergehen zu lassen“, hieß es am Donnerstag im Urteil des Landgerichts. Rund 550 Taten sahen die Richter als erwiesen an. Gegen die 55-jährige Frau ergingen sechs Jahre und zehn Monate Gefängnis. Für 13 Jahre soll ihr Adoptivbruder hinter Gitter.

Zehn Wochen lang verhandelten die Richter hinter verschlossenen Türen. Zum Schutz der drei Opfer wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen – in einem Fall, der fassungslos macht. Von mehr als 1000 Taten war zunächst die Anklage ausgegangen.

Gabriele K. habe ihre Töchter immer wieder ihrem aus der Mongolei stammenden Adoptivbruder zugeführt, sagte nun der Vorsitzende Richter. Der Angeklagte Bayarsaikhan H. habe die Kinder in der Wohnung ihrer Mutter und in seiner Wohnung missbraucht. Er habe oft angerufen: „Bringe bitte eine Tochter.“

Die Mutter saß bleich und mit rundem Rücken vor den Richtern und starrte zu Boden. Schuldig des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Herstellung von kinder- und jugendpornografischen Schriften. „Die Frau war keine Randfigur, sondern Täterin“, so das Landgericht. „Denn sie hat ihm die Kinder zugeführt.“ Teilweise habe sie Übergriffe auch gefilmt. „Sie haben das Vertrauen, das eine Tochter in eine Mutter hat, missbraucht“, sagte der Richter zur Angeklagten.

„Sie erfüllte ihm seine Wünsche, warum auch immer“

Bayarsaikhan H. hatte seine Taten im Prozess teilweise gestanden. Es seien jene Fälle gewesen, die durch Bildmaterial belegt sind, so das Gericht. Bei den Taten sei der Mann mit pädophiler Neigung planvoll vorgegangen. „Er nutzte die spezielle Familienkonstellation aus.“ Die Eltern der Kinder seien getrennt gewesen. Die Frau sei dem 51-Jährigen zugetan gewesen. „Sie erfüllte ihm seine Wünsche, warum auch immer.“

H. nickte, als der Richter sagte, er müsse die Haftzeit nutzen, um an sich zu arbeiten. Im Prozess hatte H., der keine Vorstrafen hat, ein Schuldanerkenntnis abgegeben. Demnach will er seinen drei Opfern insgesamt 140.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Die Angeklagten hielten zusammen

Während eine Gutachterin dem Mann eine volle Schuldfähigkeit attestierte, sei bei der Frau eine erheblich eingeschränkte Steuerungsfähigkeit wegen einer psychischen Störung nicht auszuschließen, hieß es weiter. Das sei im Strafmaß berücksichtigt worden. Zudem habe die nicht vorbestrafte Mutter gestanden und Reue gezeigt.

Warum konnte der jahrelange Missbrauch so lange unentdeckt bleiben? „Die Angeklagten hielten zusammen“, so der Richter. Erst als die älteste sich einem Jugendfreund offenbarte, kam das Verfahren ins Rollen. Die Staatsanwältin hatte sechseinhalb und elfeinhalb Jahre gefordert. Der Anwalt der Mutter plädierte auf Bewährung.

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