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Berlin: Brüssel stellt BVG die Weichen

Wie viel Wettbewerb müssen Verkehrsbetriebe aushalten? Der Europäische Gerichtshof entscheidet in dieser Woche

Am Donnerstag werden die Weichen für die Zukunft der BVG und der SBahn gestellt – in Brüssel. Dann will der Europäische Gerichtshof entscheiden, ob Leistungen im Nahverkehr, die subventioniert werden, europaweit ausgeschrieben werden müssen. In diesem Fall müssten sich die Verkehrsbetriebe umgehend dem Wettbewerb stellen, dem vor allem die BVG derzeit nach eigenen Angaben nicht gewachsen ist. Verneint der Gerichtshof die Ausschreibungspflicht, wäre die BVG trotzdem nicht aus dem Schneider. Dann würde die EU-Kommission entscheiden, wann und unter welchen Bedingungen sie den Wettbewerb einführt, der politisches Ziel ist und bleibt. Die BVG könnte aber ihren Sanierungskurs fortsetzen, der sie bis 2008 wettbewerbsfähig machen soll.

Allerdings ist der Verkehrsbetrieb vom Kurs abgekommen. Nach derzeitigem Stand besteht die Gefahr, dass das Sanierungsziel weit verfehlt wird. Der Schuldenstand liegt schon jetzt bei rund einer Milliarde Euro. Die BVG muss dem Senat deshalb bis zum Herbst nachweisen, wie sie die Vorgaben doch noch umsetzen kann. Beim Angebot spart sie bereits kräftig; auch die Zahl der Mitarbeiter – vor allem in der Verwaltung – soll weiter drastisch reduziert werden. Nur bei Einstellungen auf der höheren Ebene hält sich die BVG, wie berichtet, nicht zurück. Um sich dem Wettbewerb stellen zu können, hat der Verkehrsbetrieb mit der Berlin Transport eine Tochtergesellschaft gegründet, deren Mitarbeiter bei geringeren Stundenlöhnen längere Arbeitszeiten haben als die BVGler.

Auch politisch wird der Wettbewerb vorbereitet. Eine neue Verkehrsservicegesellschaft soll nach dem Willen von Senator Peter Strieder (SPD) das Angebot für Bahnen und Busse festlegen, den Betreiber auswählen und dessen Leistung kontrollieren. Bei der S-Bahn hat bereits das französisch-deutsche Unternehmen Connex sein Interesse für den Betrieb auf der Ringbahn angemeldet. Im ungünstigsten Fall kann der Wettbewerb, der Kosten senken soll, für den Senat sogar teuer werden. Kommt die BVG nicht zum Zug, müsste das Land deren Mitarbeiter weiter bezahlen und gleichzeitig ein anderes Unternehmen für die dann zu erbringenden Leistungen subventionieren. kt

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