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Berlin: Brutal – und ganz normal: Die Besten müssen gehen

Politiker kritisieren das Asylrecht, sehen sich aber machtlos

Der Fall der 22-jährigen Salam Hamade klingt absurd – und ist doch völlig normal. Die Libanesin soll abgeschoben werden, obwohl sie getan hat, was die Behörden von ihr verlangten (der Tagesspiegel berichtete). „Das ist brutal. Aber solche Fälle kann ich Ihnen aus dem Stand 50 Stück nennen“, sagte der SPD-Rechtspolitiker Hans-Georg Lorenz dazu gestern . „Ich habe darüber in der Politik 20 Jahre lang diskutiert, aber weiß jetzt, dass ich als Anwalt mehr bewirken kann.“

Auch der Berliner CDU-Fraktionsvize und Sozialpolitiker Gregor Hoffmann sieht die geltende Regelung im Ausländerrecht als vollkommen unbefriedigend an. „Wer Arbeit nachweist und bereit ist, sich zu integrieren, sollte eine Arbeitserlaubnis bekommen“, sagte er dem Tagesspiegel gestern. Nach geltendem Recht sei das aber nicht möglich, und das neue Zuwanderungsgesetz sehe diese Möglichkeit auch nicht vor. Die Folge: Die Asylbewerber müssen vom Staat finanziert werden. „Eines unserer Hauptprobleme ist die Zuwanderung in die Sozialsysteme, und die könnten so erheblich entlastet werden“, sagte Hoffmann.

Das Asylrecht folgt seiner eigenen Logik, und ihr würde es zuwiderlaufen, wenn der Staat versuchte, die Menschen zu integrieren. Denn das Asyl gilt nur für politisch Verfolgte; wer abgelehnt wird, muss ausreisen. So die Theorie. Der Staat würde sich also selbst widersprechen, wenn er während des Verfahrens dafür sorgte, dass die Menschen Deutsch lernen, ausgebildet und womöglich in die deutsche Gesellschaft eingegliedert werden. Doch die Realität ist anders: Die Verfahren dauern Jahre, manchmal Jahrzehnte; es gibt gegen die Ablehnung zahlreiche Rechtsmittel. In dieser Zeit dürfen Asylbewerber nur warten, nicht arbeiten, und fallen den Sozialkassen zur Last. „Dass jemand abgeschoben wird, der sich hier integriert hat, der seit 20 Jahren hier lebt – das ist die Realität“, sagt Lorenz. Er glaube nicht mehr daran, dass die Gesetze irgendwann geändert würden. Das wichtigste für jeden, der bleiben wolle, sei ein guter Anwalt.

Ob für Salam Hamade noch Hoffnung besteht, darüber streiten die Experten. Barbara John meint, über den Paragraphen 30 Absatz 2 Ausländergesetz könne ihr Hierbleiben ermöglicht werden. Ihr Amtsnachfolger, der Integrationsbeauftragte Günter Piening, hält diese Regelung dagegen für nicht anwendbar. In dem Paragraphen heißt es, dass einem Ausländer aus „dringenden humanitären Gründen“ eine Aufenthaltsbefugnis erteilt werden könne, wenn das Verlassen des Bundesgebiets eine „außergewöhnliche Härte“ bedeuten würde.

Bei Salam Hamade kann offenbar niemand eine besondere Härte erkennen. Die 22-Jährige war als Kind mit ihren Eltern nach Deutschland gekommen. Die Familie bekam kein Asyl, konnte mangels Papieren aber nicht abgeschoben werden. Doch Salam Hamade, Mutter kleiner Zwillingstöchter, möchte mehr als nur bleiben dürfen. Sie kann deutsch, will arbeiten, hatte sogar schon eine Stelle. Die Behörde stellte ihr in Aussicht, sie könne über eine Altfallregelung eine Aufenthaltsbefugnis bekommen, wenn sie einen Pass vorlege. Hamade beschaffte einen Pass-Ersatz – jetzt soll sie abgeschoben werden. „Das ist doch nicht zu fassen“, erregt sich Berlins frühere Ausländerbeauftragte Barbara John. „Sie ist in ihrer Familie die einzige, die sich an die Spielregeln hält – und sie wirft man raus!“

Ihr Fall scheint aussichtslos. Er lag vor der Härtefallkommission – und wurde abgelehnt. Auch Innensenator Ehrhart Körting (SPD) sieht keinen Weg, der Frau den Aufenthalt zu ermöglichen. Besonders perfide: Salam Hamade wird dafür abgestraft, dass ihre Eltern sich unkooperativ zeigten. Deren „schuldhaftes Hinauszögern der Ausreisepflicht“ sei ihr zuzurechnen, entschied das Verwaltungsgericht. Bei Libanesen ist es nämlich beliebt, die Pässe verschwinden zu lassen, um die eigene Abschiebung zu verhindern.

Fatina Keilani

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