zum Hauptinhalt

Berlin: Bürger gefragt bei drei neuen Volksbegehren

Zurzeit sammeln mehrere Initiativen Unterschriften

War Berlin 2003 in der Entwicklung der direkten Demokratie noch Schlusslicht unter den Bundesländern, liegt die Hauptstadt jetzt vorn und teilt sich mit Bayern den ersten Platz. Das hat ein Ranking des Vereins Mehr Demokratie e. V. ergeben. Zurzeit laufen bereits drei Volksbegehren in der Stadt: die Volksbegehren „kein Neubau auf der Museumsinsel“, für die Offenhaltung des Flughafens Tempelhof und „Pro Reli“ für ein Wahlpflichtfach Religion/Ethik. Parallel starteten gestern drei weitere Begehren in Berlin.

Die Bürgerinitiative „Berliner Wassertisch“ fordert durch das Begehren die Offenlegung aller bisher in der Berliner Wasserwirtschaft abgeschlossenen Verträge. 1999 wurden die Berliner Wasserbetriebe teilprivatisiert. Das Land hält 50,1 Prozent, die Konzerne RWE/Veolia jeweils 24,95 Prozent. „Seit der Privatisierung sind die Preise um rund 28 Prozent gestiegen“, kritisiert die ehemalige SPD–Abgeordnete Gerlinde Schermer und Mitinitiatorin des Volksbegehrens. Die Initiatoren fordern in ihrem Antrag, dass sich die Abgeordneten nach Offenlegung der Verträge noch einmal mit der Teilprivatisierung befassen müssen – und sie gegebenenfalls wieder rückgängig gemacht wird.

Die „Initiative Berliner Bankenskandal“ will mit ihrem Volksbegehren erreichen, dass nach dem Verkauf der Landesbank alle Menschen einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto haben. Sozial Schwachen soll zudem ein gebührenfreies Konto zugebilligt werden. Damit diese Forderungen auch rechtsverbindlich werden, will die Initiative eine Novellierung des Berliner Sparkassengesetzes.

Das dritte neue Volksbegehren wird von einem studentischen Bündnis für Solidarität und freie Bildung initiiert. Mit ihrem Anliegen wollen die Studenten unter anderem den freien Zugang zum Master-Studium sichern.

Innerhalb von vier Monaten müssen die Initiativen 20 000 Unterschriften sammeln, um ein Volksbegehren zu beantragen. In einem zweiten Schritt sind 170 000 Unterschriften nötig. Im Erfolgsfall muss dann ein Volksentscheid stattfinden. Geändert werden soll auch die bisherige Regelung, dass Unterschriftenlisten nicht nur in den Bezirksämtern ausgelegt werden sollen, sondern auch Unterschriften auf der Straße gesammelt werden sollen. Innensenator Ehrhart Körting (SPD) sagte, ein entsprechendes Gesetz werde „in Kürze“ dem Senat vorgelegt werden. sib

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false