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© dpa

Bundesverwaltungsgericht: Klage gegen Ostkreuz-Umbau gescheitert

Zehn Jahre Baulärm sind für Anwohner während des Ostkreuz-Umbaus eine bittere Realität. Jetzt hat die letzte Anliegerin ihre Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht verloren.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch eine Klage gegen den geplanten Umbau des Bahnhofs Ostkreuz in Berlin-Friedrichshain abgewiesen. Die Klage einer Anliegerin, der im Planfeststellungsbeschluss trotz hoher Lärmbelastung weder aktiver noch passiver Lärmschutz gewährt worden war, blieb damit ohne Erfolg, wie das Gericht mitteilte.

Das Bundesverwaltungsgericht führte zur Begründung aus, Ansprüche nach der Verkehrslärmschutzverordnung scheiterten daran, dass die Gleise von dem Grundstück der Klägerin abrückten und deshalb der Schienenlärm abnehme. Auf eine grundrechtliche Schutzpflicht der Bahn könne sich die Klägerin ebenfalls nicht berufen.

Die Bahn will den Bahnhof Ostkreuz grundlegend umbauen und modernisieren. Die Planer rechnen mit zehn Jahren Bauzeit, die Arbeiten haben im vergangenen Jahr begonnen. Die Baukosten betragen nach DB-Angaben 411 Millionen Euro. Für den neuen Bahnhof rechnen die Verkehrsplaner mit täglich über 230.000 Menschen, die den Umsteigepunkt nutzen werden.

Ursprünglich hatten sich zahlreiche unterschiedlich betroffene Kläger gegen den Planfeststellungsbeschluss gewandt. Sie forderten unter anderem verbesserten Lärm- und Erschütterungsschutz für ihre Wohn- und Geschäftshäuser in der Nachbarschaft des Bahnkreuzes. Nach mehreren von der Bahn vorgenommenen Planergänzungen konnten fast alle Fälle einvernehmlich gelöst werden. Mit dem am Mittwoch verkündeten Urteil ist auch der letzte Streitfall beendet. (ho/ddp)

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