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Berlin: Cannabis als Medizin zugelassen

Gericht erlaubt chronisch Krankem begrenzten Haschisch-Anbau

Der Richter ging von einer „Notstandslage“ für den chronisch kranken Michael Große aus, der mit selbst gezogenem Cannabis seine Schmerzen lindern will – und erlaubte deshalb gestern für diesen „absoluten Sonderfall“ den Anbau zu medizinischen Zwecken. Allerdings dürfe Große nicht mehr anbauen, als er brauche.

Mit den 250 Gramm, die Fahnder bei ihm gefunden hatten, habe der 44jährige Frührentner die Grenze des Zulässigen überschritten. Deshalb wurde er des unerlaubten Besitzes einer nicht geringen Menge an Drogen schuldig gesprochen. Die Strafe fiel milde aus: Große wurde verwarnt und zu einer Geldstrafe von 4050 Euro auf Bewährung verurteilt. Der Richter erkannte an, dass der an der Darmkrankheit Morbus Crohn leidende Große Cannabis für rein medizinische Zwecke konsumiere. Zuvor hatte er viele Schmerzmittel ausprobiert. „Erst als ich 1996 mit Cannabis angefangen habe, ließen die Krämpfe nach“, sagte Große im Prozess. Er habe es einem Professor berichtet. Der habe ihn bestärkt: „Bleiben Sie dabei.“

Für fünf schmerzlose Tage braucht Große eine Menge von einem Gramm. Im Mai 2000 hatten Fahnder 59 Cannabispflanzen in seiner Wohnung gefunden. „Das hätte für mehr als drei Jahre gereicht“, hielt ihm der Richter vor. Im April 2002 war Große zu einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Kammergericht hatte diese Entscheidung aufgehoben. Große strebt eine grundsätzliche Legalisierung von Cannabis zu medizinischen Zwecken an. K.G.

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