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Berlin: Car-Napper in der Falle

Berliner überfiel mit einem Trick hilfsbereite Autofahrer – jetzt steht er vor Gericht

Nach nur zwölf Tagen im Gefängnis spazierte Udo R. wieder durch die Stadt. Man hatte ihm Ausgang gewährt, und man hatte sich gründlich in ihm getäuscht. Der 47-Jährige setzte sich nicht nur ab, sondern wurde nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft auch zum Car-Napper und schließlich zu einem Räuber, der zwei Mal eine Herzattacke vorgetäuscht und hilfsbereite Autofahrer ausgeraubt haben soll. Ab heute muss sich der gelernte Kfz-Mechaniker wegen schwerer räuberischer Erpressung vor dem Berliner Landgericht verantworten.

Die Serie begann laut Anklage im Oktober 2002. Der entwichene Häftling Udo R. soll auf der Suche nach einem Fluchtauto gewesen sein. Auf einem Parkplatz in Glienicke legte er sich laut Anklage auf die Lauer. Als ein Rentner-Ehepaar in einen Peugeot steigen wollte, zog der Täter eine Waffe. Er soll verlangt haben, ihn nach Frohnau zu bringen. In einem Wald ließ der Kidnapper seine Opfer – damals 70 und 72 Jahre alt – aussteigen und fuhr zu einer Filiale der Commerzbank. Dort soll er erneut die Waffe gezückt und 57 000 Euro erbeutet haben.

Dann folgte der perfide Trick, um Autofahrer zu überfallen. Am frühen Nachmittag des 22. Januar 2003 hielt er an einer Ampel einen BMW-Fahrer an. Ihm sei schlecht, sagte er. „Können Sie mich schnell ins Krankenhaus fahren?“ Nach nur kurzer Fahrt zog der Räuber eine Pistole. Er zwang das Opfer, 85 000 Euro von seinem Bankkonto abzuheben. Etwas mehr als einen Monat später soll er mit derselben Masche einen Jaguar-Fahrer überfallen und 400 Euro erbeutet haben.

Udo R. wurde 1996 wegen Trunkenheit am Steuer und Waffenvergehen zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Da er weitere Straftaten beging, musste er im September 2002 die Strafe antreten, nach nur zwölf Tagen wurde ihm Ausgang ohne Begleitung gewährt. Nach achtmonatiger Flucht wurde er schließlich in einer Wohnung in Lichterfelde gefasst. Bislang hat er die Vorwürfe bestritten. Bei einem Schuldspruch drohen R. fünf bis 15 Jahre Freiheitsstrafe.

Kerstin Gehrke

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