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Berlin: CDU: Der Senat spart mit der Nagelfeile

Weiter Kritik am Haushaltsentwurf. Neue Klage der Opposition gegen den Landeshaushalt ist trotzdem nicht sehr wahrscheinlich

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Der Doppelhaushalt für 2004/05 steht und wird am 18. März vom Abgeordnetenhaus beschlossen. Die Grünen wollen nicht erneut versuchen, den Berliner Haushalt mithilfe des Landesverfassungsgerichts zu Fall zu bringen. Auch der FDP-Haushaltsexperte Martin Matz erweckte gestern im Hauptausschuss nicht den Eindruck, als wollten die Liberalen auf Teufel komm’ raus klagen. Eine verbindliche Entscheidung der FDP-Fraktion steht aber noch aus.

Nur der CDU-Haushälter Alexander Kaczmarek warf dem Senat gestern vor, den neuen Etat verfassungsrechtlich nicht ausreichend begründet zu haben. Das „zwingende Erfordernis“ sämtlicher Ausgaben sei nicht erkennbar. „Der Senat ist mit der Nagelfeile statt mit der Heckenschere durch den Haushalt gegangen.“ Die CDU-Fraktion prüft derzeit mithilfe von zwei Rechtswissenschaftlern, ob eine neue Verfassungsklage gegen den Landesetat Erfolg versprechend wäre.

Die Union verfügt allerdings nicht über das notwendige Quorum von einem Viertel der 141 Abgeordneten, um vor Gericht ziehen zu können. Mindestens ein Abgeordneter aus einer anderen Fraktion müsste mitmachen. Im Oktober 2003 hatte das Landesverfassungsgericht – auf Antrag von 63 Parlamentariern der CDU, FDP und Grünen – den Doppelhaushalt 2002/03 für verfassungswidrig erklärt. Die Gründe für eine übermäßige Verschuldung Berlins seien „nicht hinreichend dargelegt“, kritisierten die Richter in dem spektakulären Urteil. Sie machten den Haushaltsgesetzgeber aber auf die Möglichkeit aufmerksam, sich in Zukunft auf die extreme Haushaltsnotlage Berlins zu berufen.

Genau das wollen SPD und PDS tun. Die verfassungsrechtlichen Begründungen, die der Senat für den Etat 2004/05 nachgeliefert hat, sollen bei der Schlussberatung im Parlament durch eine Resolution noch untermauert und verdeutlicht werden. Der PDS-Haushälter Carl Wechselberg lud die Opposition „herzlich ein“, ebenfalls Entschließungsanträge einzubringen. Man sei „so weit nicht auseinander“. Ein Antrag der Grünen, der schon vorliegt, sei „gut und klug“. Darin beziehen sich die Grünen aber nicht nur auf die Haushaltsnotlage Berlins, die eine Rekordverschuldung unumgänglich macht. Sondern auch auf die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts. Insbesondere die Ausgaben für Bildung, Wissenschaft, Kultur, Wirtschaftsförderung und Sachinvestitionen dienten „dem Ziel, bei der Wirtschafts- und Finanzkraft der Stadt Anschluss an den Bundesdurchschnitt zu gewinnen.“

Die Grünen fordern deshalb, Haushaltsentlastungen durch den Bund und höhere Einnahmen wenigstens teilweise „für den Ausgleich der genannten Standortnachteile“ zu verwenden. Der Senat will den Doppelhaushalt trotzdem ausschließlich mit der extremen Haushaltsnotlage begründen, bestätigte Finanzsenator Thilo Sarrazin. „Damit sind wir rechtlich auf der sicheren Seite.“ Dem Vorwurf Kaczmareks, viele Einzelausgaben würden „ausgesprochen flach“ und beliebig begründet, hielt Sarrazin entgegen: „Bei der Interpretation der Verfassung gibt es Einschätzungsspielräume, ohne die Politik nicht mehr stattfinden könnte.“

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