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Berlin: Chicago-Reise: Urteil gegen Polizisten Dolmetscher hatte Beamten Geld ausgelegt

Die Reise hat mehrere Haken, deshalb ist sie Teil der so genannten Dolmetscher-Affäre im Landeskriminalamt (LKA): Im März 1998 reisten zwei Polizisten und ein Türkisch-Dolmetscher gemeinsam nach Chicago und guckten sich ein Spiel mit dem legendären Basketballspieler Michael Jordan an. Dolmetscher Kemal E.

Die Reise hat mehrere Haken, deshalb ist sie Teil der so genannten Dolmetscher-Affäre im Landeskriminalamt (LKA): Im März 1998 reisten zwei Polizisten und ein Türkisch-Dolmetscher gemeinsam nach Chicago und guckten sich ein Spiel mit dem legendären Basketballspieler Michael Jordan an. Dolmetscher Kemal E. hatte die Reise organisiert und vorfinanziert. Das Problem daran: E. war im Auftrag der Dienststelle der beiden Beamten tätig, und damit stand der Verdacht der Vorteilsnahme im Raum, der gestern vom Landgericht Berlin bestätigt wurde: Es sprach die Beamten schuldig und verurteilte die Polizisten zu jeweils sechs Monaten Haft auf Bewährung.

Kemal E. hatte je 1000 Euro pro Beamten ausgelegt. Sechs Wochen nach dem Chicago-Trip bekam er das Geld von ihnen zurück. Keinerlei Korruption, argumentierten die Verteidiger. Würde man die Zinsen berechnen, käme man auf etwas mehr als zwei Euro. Das Gericht aber sprach von einem „sehr, sehr hohen Ansehensverlust“ der Polizei. Für Beamte gelte eine strikte Neutralitätspflicht, die gebiete, nicht einmal einen Kaffee anzunehmen. Zwar hätten die beiden Angeklagten durch die Reise nur einen sehr geringen materiellen Vorteil gehabt, doch so würden Leute angefüttert.

Die 36 und 41 Jahre alten Beamten sind seit knapp drei Jahren vom Dienst suspendiert. Im August 2003 saßen sie das erste Mal vor Gericht – gemeinsam mit dem Dolmetscher. Damals wurden sie beschuldigt, im Gegenzug für spendierte Reisen bewusst falsche Abrechnungen von E. akzeptiert zu haben. E., der sich zwischen 1998 und 2002 rund 450 000 Euro erschlichen haben soll, bekam eine Haftstrafe, die Beamten wurden freigesprochen. Dieses Urteil aber hob der Bundesgerichtshof hinsichtlich einer möglichen Vorteilsnahme auf. Voraussichtlich wird der sich mit der Sache erneut befassen müssen: Die Verteidiger kündigten Revision an.

Kerstin Gehrke

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