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Chronologie: Etappen der Verfassungsklage Berlins

Berlin will mit seiner Klage vor dem Bundesverfassungsgericht Sanierungshilfen des Bundes und der Länder erzwingen. Die wichtigsten Etappen des Verfahrens:

Oktober 2002:

Berlin bittet beim damaligen Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) um finanzielle Hilfe beim Schuldenabbau. Eichel bestreitet den Anspruch des Landes auf zusätzliche Mittel, weil es seine dramatische Haushaltslage weitgehend selbst verschuldet habe. Dagegen führt der Senat die Finanzmisere vor allem auf teilungsbedingte Lasten und die zu frühe Kappung von Bundeszuschüssen nach der deutschen Einheit zurück.

November 2002: Der Senat erklärt für Berlin eine extreme Haushaltsnotlage und stellt damit die Weichen für eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht auf Sanierungshilfen des Bundes und der anderen Länder. Er erhofft sich davon eine Teilentschuldung.

September 2003: Als Konsequenz des endgültigen Scheiterns der Verhandlungen mit dem Bund beschließt der Senat nach dem Vorbild des Saarlands und Bremens den Gang nach Karlsruhe. Der so genannte Normenkontrollantrag wird eingereicht. Zugleich erhalten die Verfassungsrichter die mittelfristige Finanzplanung 2003 bis 2007, mit der Berlin seine Eigenanstrengungen zur Konsolidierung der Finanzen dokumentiert.

Januar 2004: Die Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Rheinland-Pfalz lehnen die Klage Berlins ab. Zuvor hatten bereits Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Sachsen ein negatives Votum abgegeben. Später zieht Nordrhein-Westfalen nach.

September 2004: Berlin untermauert in einer Stellungnahme für Karlsruhe seinen Rechtsanspruch auf Finanzhilfen. Der Senat reagiert damit auf Gutachten des Bundes und mehrerer Länder, in denen die Forderungen zurückgewiesen wurden.

26. April 2006: Mündliche Verhandlung der Berliner Klage. Zuständig ist der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts unter dem Vorsitz von Winfried Hassemer.

19. Oktober 2006: Das Gericht verkündet sein Urteil. Es kommt einstimmig zum Schluss, dass Berlin trotz seiner hohen Schulden keinen Anspruch auf Sanierungshilfen des Bundes hat. Zu erkennen sei "lediglich eine angespannte Haushaltslage", die Berlin "mit großer Wahrscheinlichkeit aus eigener Kraft überwinden" könne, urteilt das Gericht. (tso/ddp)

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