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Sehen toll aus, aber manche stinken nach Chemie...

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Clementine die Dritte: Da ist was faul - Neues von der stinkenden Frucht

Im Labor wurde dran geschnuppert und befunden: nicht verkehrsfähig. Schriftlich ist das nicht zu bekommen.

Von Fatina Keilani

Liebe Leser, heute gibt es die Auflösung zum Thema Clementine, und die wird Sie vermutlich ebenso wenig zufriedenstellen wie mich. Wir erinnern uns: Ich hatte am 30. November eine extrem nach Chemikalien stinkende Clementine bei der Lebensmittelaufsicht des Bezirks Neukölln abgeliefert. Auf meine Nachfrage bekam ich zu hören, alles gehe seinen Gang und ich möge nicht dauernd anrufen. Am 28. Dezember dann der Rückruf. Amtstierarzt Dr. B.: „Die sensorische Prüfung hat ergeben, dass die Clementine nicht verkehrsfähig war“, sagt B., der Rest der Kiste sei in Ordnung gewesen. Leider habe man nichts weiter herausfinden können, da die Probe zu klein war. „Eine halbe Clementine ist zu wenig?“ – „Ja, um entsprechend Chemikalien nachzuweisen, braucht man eine größere Menge.“

Ich bin unzufrieden. Ist ein Labor nicht dieser Ort mit Pipetten und Petrischalen, wo Kleinstmengen für Nachweise reichen? Und was bedeutet sensorische Prüfung? Das heißt offenbar: Im Labor haben die dran geschnuppert und festgestellt, dass die Frucht stinkt. Das soll alles sein? Und vier Wochen dauern?

Ich rufe das Landeslabor an. „Ganz so ist es nicht“, sagt der Chemiker Mike Neumann, zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit. „Für die sensorische Prüfung muss man speziell geschult sein.“ Nicht nötig bei dieser Clementine - da konnte jeder Depp erkennen, dass sie penetrant nach einer ganz fiesen Chemikalie stank. Und weiter? „Eine halbe Frucht ist wirklich zu wenig“, bestätigt Neumann. „Ich muss den Tropfen erstmal daraus gewinnen, der für den Nachweis reicht.“ – „Kann ich den Bericht mal haben?“ – „Den können Sie nur vom Bezirk Neukölln bekommen, denn das ist der Auftraggeber.“

Anruf bei Herrn Dr. B.: „Guten Tag, ich bin’s nochmal mit der Clementine, ich hätte gerne den Bericht.“ – „Das geht nicht. Die Daten können wir nicht einfach herausgeben.“ – „Aber ich habe doch als Bürger ein Recht darauf, zu hören, was aus meiner Sache geworden ist.“ – „Ich habe Ihnen ja telefonisch gesagt, was rausgekommen ist.“ – „Ich möchte das schriftlich haben.“ – „Wozu denn? Das hilft Ihnen nicht weiter. Das kostet Geld und es dauert lange. Sie müssen das schriftlich beantragen. Das ist ein genau vorgeschriebenes Verfahren.“ – „Und was kostet es?“ – „Das kann ich Ihnen nicht sagen.“ Ja gibt es denn keine Gebührenordnung für Leistungen der Verwaltung?

Ich glaube, dies ist doch nicht das Ende. Mehr noch: Ich glaube, Herr B. will nicht. Als nächstes fordere ich den Bericht an. Sie hören davon!

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