zum Hauptinhalt

Berlin: Das Meerschweinchen ist tot – lang lebe der Prozess

Ein Ehepaar ist angeklagt, weil sein Haustier verhungerte. Die Verhandlung wurde erneut verschoben

Emma. Sie fand ein trauriges Ende, bleibt aber unvergessen. Denn der Staatsanwalt hat sich Emmas Leiden angenommen, will ihr Schicksal öffentlich machen. Das Verbrechen anprangern, Strafen einfordern. Emma, das Meerschweinchen, ist elendig verdurstet. Im Käfig auf der Fensterbank.

Die Anklagebank, Amtsgericht Tiergarten. Im Saal 1002 ist das nicht viel mehr als ein moderner Tisch, dahinter ein paar Stühle. Hier wird das Ehepaar R. Platz nehmen, sich den Vorwürfen des Anklägers stellen. Gemeinschaftlich sollen sie gehandelt haben. Durch Unterlassen. Sollen einfach in den Urlaub gefahren sein; Emma blieb im Käfig, war bei ihrer Rückkehr nach drei Wochen tot. Die Juristen nennen das: Anklage wegen Verstoßes gegen §17 des Tierschutzgesetzes – „Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund“. Darauf stehen bis zu drei Jahre Gefängnis.

Emma zieht. Schon vor einem Monat balgten sich Kameramänner und Fotografen vor dem Saal 1002 um die besten Plätze, vergeblich: Björn (23) und Sabrina R. (24) kamen nicht, schickten dafür ein Attest. Für den heutigen Mittwoch standen wieder alle bereit, erneut hieß es: „Der Termin ist zum zweiten Mal verschoben worden.“ Inzwischen aber haben sich die Angeklagten mit der angeschlagenen Gesundheit gegenüber der Presse erklärt: Unschuldig im Sinne der Anklage, sagen sie. Nie hätten sie Emma etwas antun können. Eine Nachbarin sollte fürs Meerschweinchen sorgen, die hatte die Schlüssel. Was die Nachbarin wiederum bestreitet, sie wisse von nichts. Und sie, die Frau von nebenan, war es wohl auch, die schließlich die Behörden alarmierte, die Polizei, die Staatsanwaltschaft. Aber das beruht alles auf Hörensagen. Gewissheit gibt es in Saal 1002, beim Anlauf Nummer drei. kf

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false