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Berlin: „Daten dürfen nicht ewig aufbewahrt werden“

Auch Scientology muss bei der Videoüberwachung Regeln einhalten

Im Innern des neuen Scientology-Gebäudes sind Kameras auf den Besucher gerichtet. Ist das zulässig?

Jeder private Hauseigentümer darf laut Bundesdatenschutzgesetz auf seinem Grundstück und in seinem Haus Videoaufnahmen machen. Auch die Banken überwachen zum Beispiel mit Kameras die Geldautomaten. Voraussetzung ist allerdings, dass es Schilder gibt, die den Besucher darauf hinweisen.

Die Scientologen richten ihre Kameras auch auf den Bereich außerhalb ihres Hauses. Welche Regelungen gelten hier?

Da gilt, was das Amtsgericht Mitte in Bezug auf die Firma Dussmann entschieden hat: Die Kameras dürfen sich, so weit sie auf öffentliches Gelände gerichtet sind, nur auf den Raum maximal einen Meter vor dem Gebäude erstrecken. Passanten, die weiter entfernt sind, dürfen nicht aufgenommen werden.

Der Bundesverfassungsschutz wirft Scientology vor, Daten über Kritiker zu sammeln. Können die sich dagegen wehren?

Auch hier gilt, dass Scientology die betreffende Person vorher darauf hinweisen muss. Außerdem dürfen auch solche gesammelten Daten nicht unbegrenzt aufbewahrt werden. Wie lange, darüber gibt es allerdings keine gesetzlichen Regeln. Da ist die Handhabung sehr unterschiedlich und reicht von 36 Stunden bis hin zu etlichen Wochen.

Wie lange darf Scientology die Daten von ehemaligen Mitgliedern aufbewahren?

Für alle Organisationen gilt: Sobald die Mitgliedschaft beendet ist, müssen die Daten gelöscht oder an die betreffende Person ausgehändigt werden. Sie dürfen höchstens noch so lange einbehalten werden, wie es dauert, etwa ausstehende Mitgliedsbeiträge einzutreiben.

Alexander Dix (56) ist Jurist und seit Juni 2005 der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Berlin. Über Scientology sprach mit ihm

Claudia Keller.

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