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DDR-Gedenken: Kulturausschuss stimmt für Mauerstiftung

Der Kulturausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses hat am Montag mit den Stimmen der rot-roten Mehrheit das Gesetz über die Errichtung der "Stiftung Berliner Mauer" beschlossen. Die Oppositionsparteien enthielten sich.

In der Landesstiftung sollen künftig die Gedenkstätte Berliner Mauer und die Erinnerungsstätte Notaufnahmelager Marienfelde zusammengefasst werden. Die Landesstiftung wird voraussichtlich zum 19. Jahrestag des Mauerfalls am 9. November 2008 ihre Arbeit aufnehmen. Die Hälfte der Kosten trägt der Bund. Das mit dem Zusatz der Dringlichkeit beschlossene Gesetz muss noch vom Hauptausschuss und dem Abgeordnetenhaus gebilligt werden.

CDU: Gesetz unterscheidet nicht zwischen Flüchtlingen und Übersiedlern

Die Mitglieder des Kulturausschusses hatten sich vor der Abstimmung eine teils heftige Debatte geliefert. Der kulturpolitische Sprecher der CDU-Fraktion warf den Vertretern der Linken "eine fehlende Differenzierung zwischen Recht und Unrecht beim Stiftungszweck" vor. Nach Auffassung Brauns enthält der Gesetzestext eine unzulässige Gleichsetzung von Mauerflüchtlingen und Übersiedlern aus der DDR in die BRD. Der Kulturexperte der Linksfraktion, Wolfgang Brauer, warf der Union dagegen "Verschleppungsbemühungen für das Gesetz" vor. Die Vorsitzende des Kulturausschusses, Alice Ströver (Grüne), kritisierte die beschlossene Aufgabendefinition der "Stiftung Berliner Mauer". Aufgabe solle unter anderem sein, daran zu erinnern, dass auch "Übersiedlungen in die DDR" Teil der Auswirkungen der deutschen Teilung gewesen waren. Diese "historische Marginalie" brauche keine Schlüsselaufgabe der neu zu gründenden Gedenkstättenstiftung sein, sagte Ströver. (rik/ddp)

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