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Berlin: Den Nazis einen Tipp gegeben?

Eklat im „Landser“-Prozess: Richter soll den Anwalt eines Angeklagten vor Razzia gewarnt haben

Von Frank Jansen

Erst schleppt sich der Prozess monatelang hin, dann gibt es sogar einen Eklat: In der Ende Juni begonnenenHauptverhandlung gegen drei Mitglieder der Nazi-Rockband „Landser“ macht das Kammergericht keine gute Figur. Nun muss womöglich der Vorsitzende Richter des Zweiten Strafsenats, Wolfgang Weißbrodt, den Prozess verlassen. Die Bundesanwaltschaft hat am Montag per Fax dem Senat einen Befangenheitsantrag gegen Weißbrodt geschickt. Ein ungewöhnlicher Vorgang, denn üblicherweise versuchen nur Verteidiger und Anwälte von Nebenklägern, auf diese Weise einen Richter aus einem Verfahren zu kippen. Doch Weißbrodt scheint sich den Eklat selbst eingebrockt zu haben. Und möglicherweise auch Ermittlungen wegen des Verdachts auf Geheimnisverrat.

Was ist geschehen? Im September meldete sich ein Beamter des Landeskriminalamts bei Weißbrodt und fragte, ob der Hauptangeklagte, Michael R., noch einer Kontaktsperre unterliege. Der Sänger von „Landser“ darf sich weder mit den zwei anderen Angeklagten noch mit einem weiteren Mitglied der Band und einem früheren Unterstützer treffen. Der LKA-Mann hatte sich an Weißbrodt gewandt, weil für den 20. September eine konspirative Feier der Berliner Neonazigruppe „Vandalen“ geplant war, mit der „Landser“ teilweise identisch ist. Die Polizei bereitete sich darauf vor, das Treffen aufzuspüren und die Neonazis zu kontrollieren.

Weißbrodt bestätigte dem Beamten, dass die Kontaktsperre weiter gilt. Dann soll er, wie es in Sicherheitskreisen heißt, telefonisch den Anwalt von Michael R. gewarnt haben. Der Richter habe dem Verteidiger geraten, R. solle sich zurückhalten, vor allem bei dem Treffen am 20. September. Wahrscheinlich informierte dann der Anwalt seinen Mandanten und dieser seine „Kameraden“. Als hunderte Beamte bei dem Treffen der Vandalen in einem Köpenicker Lokal anrückten, meinte ein Berliner Neonazi zu dem mit der Polizei gekommenen Staatsanwalt, er habe schon von dem geplanten Einsatz gewusst.

Die Staatsanwaltschaft leitete ein Verfahren wegen Geheimnisverrats ein, gegen Unbekannt. In Justizkreisen heißt es, die Ermittlungen könnten auf Richter Weißbrodt ausgedehnt werden. Zunächst wolle die Staatsanwaltschaft aber die für kommenden Dienstag erwartete Entscheidung des Kammergerichts über den Befangenheitsantrag der Bundesanwaltschaft abwarten. Dass der „Landser“-Prozess platzt, ist indes unwahrscheinlich – im Strafsenat sitzt eine Ergänzungsrichterin, die nach einem Ausscheiden Weißbrodts einspringen kann.

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