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Berlin: Der Ex-Häftling musste still sein

Justizsenator verhindert den Auftritt eines früheren Sicherungsverwahrten als Experte im Abgeordnetenhaus.

Von Fatina Keilani

Dass ein Straftäter in einer parlamentarischen Anhörung als Experte befragt wird, passiert nicht oft. Den Grünen wäre das an diesem Mittwoch fast gelungen. Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) verhinderte am Nachmittag aber doch, dass Klaus W., früherer Häftling und einstiger Sicherungsverwahrter, im Rechtsausschuss angehört werden konnte. Heilmann sagte, W. sei „kein Sachverständiger“, und es sei nicht ersichtlich, weshalb man ihn anhören solle.

Der frühere Trickbetrüger W., der insgesamt 30 Jahre im Gefängnis verbracht hat, verfolgte die Sitzung von einem Zuschauerplatz aus und hörte sich an, wie andere darüber sprachen, ob er mitreden könne. Wie berichtet, sollte der 60-Jährige auf Antrag des Grünen Dirk Behrendt an einer Anhörung zum neuen Gesetz über die Sicherungsverwahrung teilnehmen. Mit ihm waren bekannte Fachleute geladen: Die FU-Professorin Kirstin Drenkhahn, der forensische Psychiater Hans-Ludwig Kröber, der Strafverteidiger Olaf Heischel als Vorsitzender des Vollzugsbeirats und der Abteilungsleiter des Strafvollzugs im Brandenburger Justizministerium, Manfred Koldehoff.

Bevor die Experten zum Gesetzentwurf des Senats etwas sagen konnten, stritten die Fraktionen über W. Die Oppositionsfraktionen zeigten sich empört über die Beschneidung ihrer Rechte; die SPD dagegen warf Behrendt Eitelkeit und Effekthascherei vor. Sven Rissmann von der CDU sah gar das Parlament in seiner Würde verletzt und die Opfer verhöhnt, falls W. angehört werde.

Klaus W. selbst hätte gerne gesprochen. „Ich habe acht Jahre in Sicherungsverwahrung verbracht und kenne die Praxis, im Gegensatz zu vielen anderen“, sagte er. „Für uns wurde nichts getan, es war reines Wegschließen, und die Perspektivlosigkeit hat einen kaputt und lebensuntüchtig gemacht.“ Heute ist er Hartz-IV-Empfänger.

W. war nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 2009 freigelassen worden: Die Richter in Straßburg hatten die in Deutschland damals übliche Sicherungsverwahrung für rechtswidrig erklärt. 2011 hatte das Bundesverfassungsgericht Regeln aufgestellt, denen die Sicherungsverwahrung genügen muss, und den Ländern dafür eine Frist bis Mai 2013 gesetzt. Zentraler Punkt ist, dass sich das Leben eines Sicherungsverwahrten deutlich vom Leben eines Strafhäftlings unterscheiden muss. Diese „Abstandsgebot“ genannte Regel soll in der Praxis dazu führen, dass den Verwahrten unter anderem mehr Platz, mehr Freiheiten, individuellere Betreuung und bessere Bezahlung für Arbeit zustehen als Strafgefangenen. Sicherungsverwahrte haben ihre Strafe abgesessen und bleiben nur deshalb eingesperrt, weil sie als gefährlich gelten und die Gesellschaft vor ihnen geschützt werden soll.

Die befragten Experten hielten den Gesetzentwurf für akzeptabel, aber mehr auch nicht. „Der Entwurf ähnelt sehr stark dem Strafvollzugsgesetz“, stellte Drenkhahn fest. „Er soll aber etwas völlig anderes regeln.“ Der Abstand müsse nun über die Umsetzung gechaffen werden. Koldehoff stimmte ihr zu. Es sei auch viel zu wenig Freigang vorgesehen. Alle Experten waren einig, dass hohe Personalkosten zu erwarten sind – bei wahrscheinlich sehr begrenztem Therapieerfolg.

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