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Berlin: Deutschkurs für Migrantenkinder wird Pflicht

Mehr Niveau: Die wichtigsten Neuerungen des neuen Schulgesetzes

Das neue Schulgesetz, das offiziell „Schulreformgesetz“ heißt, soll zum 1. Februar in Kraft treten – vorausgesetzt, dass am Mittwoch der Hauptausschuss und am Donnerstag das Parlament zustimmt. Daran wird kaum gezweifelt. Bei der Regierungskoalition und selbst bei Teilen der Opposition überwiegt die Einsicht, dass dieses Gesetz – egal wie – endlich beschlossen werden soll: Nach fünfjähriger Diskussion sind viele des Themas schlicht müde.

Vor allem herrscht Einigkeit darüber, dass die Berliner Schule durchgreifende Reformen braucht, um die Konsequenzen aus Pisa ziehen zu können. Tatsächlich enthält das Gesetz vielversprechende Neuerungen, die das Niveau der Schulen heben werden. Dazu zählt insbesondere der neue DeutschPflichtkurs für Migrantenkinder vor der Einschulung, aber auch die Vergleichsarbeiten, die alle Schulen zwingen, sich an gemeinsamen Wissensstandards zu orientieren. Zudem wird künftig verhindert, dass viele Kinder erst mit knapp sieben Jahren eingeschult werden: Die Schulpflicht wird auf fünfeinhalb Jahre vorverlegt und „unreife“ Schüler dürfen nicht mehr zurückgestellt werden. Erfahrungsgemäß verlieren die Kinder dadurch nur Zeit. Stattdessen gibt es künftig eine flexible „Schuleingangsphase“. Dies bedeutet, dass die Kinder die ersten beiden Klassen je nach Leistungsfähigkeit in ein bis drei Jahren durchlaufen können.

Weitere Neuerungen: Die Vorklassen werden ab 2005 abgeschafft; ab 2006 müssen Grundschulen eine Betreuung von 7.30 Uhr bis mindestens 13.30 Uhr sicherstellen; zur mittleren Reife gehört ab 2006, zum Abitur ab 2007 eine zentrale Prüfung; das Abitur ist in der Regel nach zwölf Jahren zu erreichen, an Gesamtschulen auch nach 13 Jahren; der Unterricht der Hauptschule wird berufsorientierter; die Berufsoberschule wird neu eingeführt, damit Schüler mit abgeschlossener Berufsausbildung und mittlerem Schulabschluss in zwei Jahren ihre fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife machen können; Schulen werden verpflichtet, ihre Leistungen regelmäßig intern und extern bewerten zu lassen; die Schulen erhalten mehr Eigenverantwortung und müssen sich ein eigenes Profil geben; die Mitbestimmung von Eltern und Schülern wird erweitert. sve

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