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Berlin: „Die Eigentümer gehen Pleite, die Mieter müssen mehr zahlen“

DAS SAGEN DIE BETROFFENEN Das Verwaltungsgericht hat das Ende der Anschlussförderung bestätigt. Die beiden klagenden Wohnungsunternehmen wollen nun vors Oberverwaltungsgericht gehen.

DAS SAGEN DIE BETROFFENEN

Das Verwaltungsgericht hat das Ende der Anschlussförderung bestätigt. Die beiden klagenden Wohnungsunternehmen wollen nun vors Oberverwaltungsgericht gehen. Warum sollte das denn anders entscheiden?

Das Verwaltungsgericht hat alle politischen Willenserklärungen, die es ja über lange Jahre zuhauf gab, im Grunde für unbedeutend erklärt. Das kann keinen Bestand haben. Und wenn die Richter nun feststellen, dass das Land Berlin nur eine einzige Verpflichtung übernommen hat, nämlich die Landesbürgschaften – dann müssen sie daraus auch die logische Konsequenz ziehen: Die Bürgschaften laufen über 25 Jahre! Das Land hätte sie gar nicht geben dürfen, wenn es von vornherein nur 15 Jahre hätte fördern wollen.

Wenn der Senat dennoch das Verfahren gewinnt, erwarten sie Insolvenzen unter den Hauseigentümern. Wie viele?

Etwa die Hälfte der betroffenen Immobilienfonds müsste Konkurs anmelden – rund 300.

Welche Folgen hat eine Insolvenz für die Eigentümer?

Bei der Rechtsform der GmbH & Co. KGs muss der Anleger dann das, was er über die Jahre als rechnerischen Verlust von der Steuer abgeschrieben hat, in voller Höhe nachversteuern. Außerdem muss er die Gewinnausschüttungen zurückzahlen – und das Haus ist auch weg. Bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts drohen den Anlegern Zwangsvollstreckungen bis in ihr Privatvermögen hinein. Das wird die nächste Welle an juristischen Auseinandersetzungen auslösen: Schadenersatzklagen gegen das Land.

Und was käme auf die Mieter zu?

Ganz einfach: Mieterhöhungen. Wer ein Haus in der Zwangsversteigerung erwirbt, will natürlich so viel wie möglich daran verdienen.

Hätte der Senat andere Möglichkeiten gehabt, die Kosten für die Wohnungsbauförderung vergangener Jahrzehnte zu senken?

Der Senat hätte sagen müssen: Wir können in dieser Größenordnung nicht mehr zahlen – also setzen wir uns zusammen und versuchen, die Last auf alle Schultern zu verteilen. Man hätte die Mieterhöhungen, die jetzt sowieso kommen, einvernehmlich vereinbaren können. Man hätte dann in den Sozialwohnungen früherer Jahrgänge – wo die Anschlussförderung noch gilt – die Mieten ebenfalls moderat erhöhen können, damit nicht ein Mieter eben Glück und der andere Pech hat. Ich bin mir sicher, dann hätten auch die Eigentümer ihren Anteil geleistet. Und man hätte mit den Banken über Umfinanzierungen reden können. Aber das ist alles nicht versucht worden.

Was raten Sie den Eigentümern?

Bis zum Urteil des Verwaltungsgerichts haben wir empfohlen, die Miete zunächst nicht zu erhöhen. Ob wir dabei bleiben, müssen wir jetzt besprechen.

Das Gespräch führte Holger Wild

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