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Berlin: Die Hauptstadt kommt ins Grundgesetz

Ladenschluss Bisher musste Berlin auf eine Bundesratsinitiative hoffen, um den Ladenschluss in Berlin weiter zu lockern. Nun geht es auch ohne.

Ladenschluss

Bisher musste Berlin auf eine Bundesratsinitiative hoffen, um den Ladenschluss in Berlin weiter zu lockern. Nun geht es auch ohne. Die Pläne des Senats: Einkaufen rund um die Uhr, der Sonntag soll Ruhetag bleiben.

Landesbeamte

Berlin gibt 2,9 Milliarden Euro für die Bezüge und 1,4 Milliarden Euro für Altersversorgung und Beihilfen der Beamten aus. Eine Öffnungsklausel im Bundesrecht machte 2003 erste, harte Sparmaßnahmen möglich. Künftig kann der Senat die Gehälter und Pensionen der Landesbeamten ohne Einschränkungen selbst regeln.

Versammlungsrecht

Berlin ist auch die Hauptstadt der großen und kleinen Demonstrationen. Bisher musste sich der Senat am Bundesrecht orientieren. Bald kann er das Versammlungsrecht, im Rahmen des Grundgesetzes natürlich, frei gestalten.

Hauptstadt

Artikel 22 im Grundgesetz wird durch die folgenden drei Sätze ergänzt: „Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist Aufgabe des Bundes. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.“

Finanzen

Wenn der Bund gegen die EU-Stabilitätskriterien verstößt, werden die Länder künftig zu 35 Prozent an möglichen Strafzahlungen beteiligt. Je nach Einwohnerzahl und Haushaltsdefizit muss jedes Land seinen Beitrag leisten. Als Deutschland 2003 eine saftige Strafe drohte, wäre Berlin mit 326 Millionen Euro dabei gewesen.

Und anderes…

Das Gaststättenrecht und das Messewesen, das Presserecht und die Hochschulgesetzgebung, den sozialen Wohnungsbau sowie die Verwaltungsverfahren und -strukturen kann Berlin in Zukunft selbst gestalten. Und obwohl der Bund für den Umweltschutz die zentrale Verantwortung übernimmt, sollen auch da abweichende Länderregelungen möglich werden. za

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