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Berlin: Die Kopftuch-Kündigung

Türkische Erzieherin verlor Job schon vor dem offiziellen Verbot

Zum ersten Mal ist jetzt in Berlin ein Kopftuchverbot verhängt worden – allerdings ohne dass es ein Gesetz gäbe, auf dessen Grundlage das hätte geschehen können. Das Verbot traf die Mitarbeiterin einer Schulstation an der Nürtingen-Grundschule in Kreuzberg. Die Station wird von einem freien Träger betrieben, der unter anderem eine türkischstämmige Erzieherin einsetzte. Die Leiterin der Nürtingen-Schule war nicht damit einverstanden, dass die Frau ein Kopftuch trug, und sagte dies den Betreibern der Schulstation. Daraufhin wurde die Erzieherin nicht mehr eingesetzt; sie erhielt Haus- und Arbeitsverbot. Nach ihrem Rauswurf wandte sich die Frau an den Leitenden Schulrat von Kreuzberg-Friedrichshain, Gerhard Schmid (CDU), und wollte wissen, ob dieses Vorgehen legitim sei. Schmid sagte ja.

Dem Tagesspiegel sagte er gestern zur Erklärung: „Wenn sie als Demonstration ihres religiösen Willens ein Kopftuch tragen will, ist sie für die Arbeit an einer Schule nicht geeignet.“ Der Wunsch der Schulleiterin, nur Mitarbeiterinnen ohne Kopftuch an der Schule zu haben, sei absolut nachvollziehbar und legitim.

Berlins Integrationsbeauftragter Günter Piening bezeichnete den Fall als „unglaublich“. Die Schulleiterin sei zu dieser Maßnahme nicht berechtigt, solange kein Gesetz sie dazu ermächtige.

Ein solches Gesetz ist in Planung. Innensenator Ehrhart Körting (SPD) will das Tragen des Kopftuchs gesetzlich verbieten lassen, weil er das Tuch nicht bloß für ein religiöses Symbol hält, sondern für einen Ausdruck von religiösem Fundamentalismus. Anders als in anderen Bundesländern soll in Berlin das Kopftuch nicht nur im Schuldienst, sondern im gesamten öffentlichen Dienst verboten werden. Diesen Plan kritisierte Piening ebenfalls. Das komme einem Berufsverbot nahe und blockiere den Integrationsprozess erheblich, weil es Migrantinnen Aufstiegschancen versperre. Es dürfe nicht sein, dass „Frauen mit einem Migrationshintergrund, die unsere Gesellschaft ausdrücklich bejahen und in ihr zu Hause sind, stigmatisiert werden, nur weil sie ein Kopftuch tragen“, sagte Piening. Eine solche „Isolierung und pauschale Zurücksetzung“ würde einen Keil in die Gesellschaft treiben. Vom Verbot wären auch freie Träger an Schulen und Kitas betroffen.

Fatina Keilani

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