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Berlin: DIE RETTER HABEN IMMER VORFAHRT

Autofahrer müssen immer in der Lage sein, Warnsignale zu hören. Das Fahren mit Walkman ist deshalb verboten.

Autofahrer müssen immer in der Lage sein, Warnsignale zu hören. Das Fahren mit Walkman ist deshalb verboten. Bei Radio und CDPlayer gibt es keine Dezibel-Beschränkung, aber die Stereoanlage darf nicht so weit aufdreht werden, dass ein Martinshorn nicht mehr zu hören ist. Nimmt ein Polizei- oder Feuerwehrauto „Wegerechte“ in Anspruch, wenn also Blaulicht und Martinshorn eingeschaltet sind, müssen Autofahrer Platz machen. Wer vor einer roten Ampel steht, muss beiseite fahren: entweder rechts ran oder über die Kreuzung. Das Fahren bei Rot ist dann nicht nur erlaubt, sondern vorgeschrieben. Kein Verkehrsteilnehmer muss sich sorgen, deswegen belangt zu werden, auch nicht an einer Blitzerampel. Auf der Straße muss eine Rettungsgasse frei gehalten werden. Wichtig ist, dass die Autofahrer gleichmäßig handeln. Auf mehrspurigen Straßen sollte langsamer gefahren und der Blinker angestellt werden, um zu signalisieren „ich habe dich bemerkt“. Ha

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