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Berlin: Die richtige Uhrzeit für die Ankunft im Heim

Wie man sich auf den Umzug vorbereiten kann

Was ist zu beachten, wenn der Umzug in ein Pflegeheim bevorsteht?

Spätestens drei Monate vor Einzug in die Pflegeeinrichtung sollte der Mietvertrag für die Wohnung schriftlich gekündigt werden. Diese Kündigung, wie auch die Auflösung der Wohnung, muss möglicherweise vom Vormundschaftsgericht genehmigt werden. Bitten Sie den Vermieter sicherheitshalber um schriftliche Bestätigung des Zeitpunktes, zu dem die Kündigung wirksam wird.

Vor dem Umzug sollten die Sachen, die in das Heim mitgehen sollen, aussortiert und verpackt werden. Prüfen Sie dabei, welche Möbel, Bilder, Pflanzen mitgenommen werden dürfen (siehe auch Angaben in der untenstehenden Bezirkstabelle). Nach dem Umzug empfiehlt es sich für Betreuer und Angehörige, in der alten Wohnung des Pflegebedürftigen nach Wertsachen, Bargeld oder Sparbüchern zu suchen. Es passiert immer wieder, dass im Wäschekorb, unter dem Bett oder im Keller bislang nicht bekannter Schmuck oder Ähnliches auftaucht.

Die Sachen, die nicht ins Heim mitgenommen werden dürfen, können an gemeinnützige Organisationen verschenkt werden, die diese meist selbst abholen.

Schließlich muss mit dem Vermieter ein Termin zur Wohnungsabgabe und Kautionserstattung vereinbart werden. Zuletzt verbleiben die Abmeldung der Stromversorgungs-, Gas-, Müllentsorgungsverträge und des Telefonanschlusses sowie die Erteilung eines Nachsendeauftrages zur Umleitung der Post an die neue Anschrift. Dies geht am besten durch ein Gespräch bei der Post.

Wie bereite ich den Tag des Einzugs vor?

„Am besten, man trifft eine Verabredung mit der Heimleitung über den genauen Einzugstermin“, sagt Gabriele Tammen-Parr von der Berliner Beratungs- und Beschwerdestelle „Pflege in Not“. „Ich habe schon erlebt, dass am Einzugstag niemand für den neuen Bewohner Zeit hatte.“ Auch die Uhrzeit kann entscheidend sein. Wer vormittags einzieht, kann mit einer größeren Anzahl anwesender Mitarbeiter rechnen, weil dies oft die Hauptarbeitsschicht ist. Angehörige oder Betreuer sollten die Ankunft für den Pflegebedürftigen mit ein paar Gesten etwas erleichtern, rät Tammen-Parr. „Ein paar Blumen sollten zu Begrüßung im Zimmer stehen.“ Zahnbürste, Medikamente, vielleicht ein paar Süßigkeiten und kleinere Essensportionen für den ersten Tag sollten sicherheitshalber mitgebracht werden, falls es Anlaufprobleme mit der Verpflegung gibt. Wer Haustiere mitbringen darf, sollte auch an deren Futter denken.

Der Pflegedienstleitung sollten mögliche liebgewonnene Rituale des Pflegebedürftigen rechtzeitig mitgeteilt werden. Wer etwa jeden Abend die Fernsehnachrichten verfolgen möchte, kann das vor dem Einzug mit dem Haus absprechen.

Kann man ein Heim wechseln, wenn man sich dort nicht richtig wohlfühlt?

Wer bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats schriftlich kündigt, kann zum Ende des gleichen Monats ausziehen. Wer jedoch in den ersten Tagen wieder ausziehen möchte, dem rät Tammen-Parr, eventuell zwei Wochen abzuwarten. Oft werden die unbekannte Umgebung und die neuen Mitbewohner dann vertrauter – und der dem ersten Schock und dem Heimweh geschuldete Wunsch, wieder auszuziehen, kleiner. Denn in vielen Fällen wird der Heimplatz plötzlich zugewiesen. Deshalb sollte man in allen Einrichtungen, die man als neues Zuhause in die engere Wahl gezogen hat, auch zur Probe übernachtet haben, sagt Tammen-Parr. hah

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