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DISKRIMINIERUNG: Klagende Eltern gehen nicht in Berufung

EINE KLAGE ..

EINE KLAGE ...

Die deutschlandweit erste Klage deutsch-türkischer und deutsch-arabischer Familien gegen strukturelle Diskriminierung ihrer Kinder an einer Schule wird nicht weiter verhandelt. Nachdem das Berliner Verwaltungsgericht die Klage im Herbst 2013 abgewiesen hatte, gehen die Eltern nicht in Berufung. Das sagte ihr Anwalt Carsten Ilius am Freitag. Grund sei auch die unerwartete und teils verletzende Berichterstattung. Die Berufungsfrist sei mittlerweile verstrichen. Zwei Jungen und ein Mädchen mit Migrationshintergrund sahen sich am Leonardo-da-Vinci-Gymnasium in Neukölln benachteiligt. Sie beklagten etwa, Schüler mit Migrationshintergrund blieben in der Klassenmischung unter sich. Anlass der Klage war, dass sie nach Ende des Probejahres in der 7. Klasse nicht versetzt worden waren.

... UND EIN WUNSCH

Diskriminierung an Schulen nachzuweisen, sei sehr schwierig, sagte Anwalt Ilius dazu nun. Es brauche daher unabhängige Beschwerdestellen. „Das wäre auch für die Familien eine sehr sinnvolle Alternative zur Klage gewesen.“ Die Schüler seien jetzt an einer Neuköllner Sekundarschule, ihre Leistungen hätten sich deutlich verbessert. kal

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