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Berlin: DNA-Massentest soll Mord an 15-Jähriger klären 2308 Männer in der Uckermark werden überprüft

Das Sexualverbrechen liegt fast 20 Jahre zurück

Prenzlau - In Brandenburg steht der erste massenhafte DNA-Test vor. Um den Mord an einer 15-Jährigen vor knapp 20 Jahren aufzuklären, wollen die Staatsanwaltschaft Neuruppin und die Mordkommission in Eberswalde 2308 Männer zwischen 38 und 85 Jahren überprüfen.

Auf einer Pressekonferenz am Freitag in Prenzlau erklärte der Leitende Staatsanwalt Gerd Schnittcher den Massengentest zur Ultima Ratio. Er betonte, dass die Teilnahme an dem Screening freiwillig sei und niemandem bei Weigerung ein Nachteil erwachsen dürfe. Er warb aber ausdrücklich darum, dass die Männer, die Ende nächster Woche Post von der Polizei erhalten werden, sich beteiligen.

Der Leiter der Mordkommission Eberswalde, Axel Hetke, berichtete, dass die 15-jährige Andrea S. im Mai 1991 an der A 11 in der Nähe der Autobahnabfahrt Wandlitz im Wald von Spaziergängern gefunden worden war. Sie war fünf Tage zuvor aus einem Heim in Neubrandenburg ausgerissen. Man vermute, dass sie als Tramperin unterwegs gewesen sei. Hetke bezeichnete die in Märkisch-Oderland geborene Jugendliche als Dauerausreißerin, die auch einen Bezug zur Uckermark hatte. Sie war bereits in Heimen in Gerswalde und Schwedt untergebracht gewesen. Es sei sicher, „dass dieser Fundort nicht der Tatort gewesen ist und dass der Mord sexuell motiviert war“. Genauer wollte Hetke nicht werden, um kein Täterwissen preiszugeben. Dass der Mord in der Uckermark wenig präsent sei, liege wohl daran, dass die Frau nicht aus der Region kam.

Seit 2004 ermittle man wieder. Man habe bisher 700 Personen aus dem Umfeld des Opfers genetisch untersucht. Da viele verzogen waren, mussten die Untersuchungen auf Dänemark, Österreich und die Schweiz ausgeweitet werden. Eine Probe in Australien stehe noch an. Auch in Berlin sei eine Reihe von Personen überprüft worden. Alle diese Überprüfungen hätten die Ermittlungen aber nicht vorangebracht.

Die Auswertung der Spuren am Fundort habe allerdings ergeben, dass der Täter sich gut ausgekannt haben muss. Deshalb habe man sich nun entschlossen, in dem Gebiet zwischen Prenzlau, Gramzow, Greiffenberg und Gerswalde das DNA-Massenscreening durchzuführen.

Hetke widersprach der Befürchtung, dass Verweigerer des Gentests sich automatisch verdächtig machen könnten: „Wir kennen dann zwar die Personen, die sich nicht beteiligt haben. Wir können aber nur einen Tatverdächtigen mit richterlichem Beschluss zur Speichelabgabe zwingen.“ Allerdings setzen die Ermittler durchaus auch auf den sozialen Druck, der entstehen könnte. So hatte sich im Oktober 2009 eine Frau 19 Jahre nach dem Fund einer Babyleiche in Frankfurt (Oder) den Behörden gestellt. Das tat sie nur bedingt freiwillig, denn die damals 36-Jährige gehörte zu den Frauen, die in nächster Zeit eine Speichelprobe für ein DNA-Screening hätten abgeben müssen.

Schnittcher stellte klar, dass die gewonnenen genetischen Fingerabdrücke nach Abschluss der Untersuchungen gelöscht werden und dass sie nur mit der genetischen Spur in diesem einen Fall verglichen werden dürfen. „Mitnahmeeffekte“ zur Aufklärung anderer Verbrechen seien nicht zulässig.

Peter Huth

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