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Ganz so golden ist der Engel nicht mehr.

© dpa

Doppelt berät besser: Kritik an ADAC-Anwalt

Der Club-Syndikus vom ADAC in Berlin arbeitet zugleich als „Vertragsrechtsanwalt“ für Clubmitglieder. Kritiker sehen darin eine fragwürdige Verflechtung von Interessen in zwei Funktionen.

Eine mutmaßliche Verflechtung privater rechtsanwaltlicher Tätigkeiten mit Aufgaben in führenden Positionen des größten deutschen Automobilclubs wirft nun auch ein fahles Licht auf den ADAC Berlin-Brandenburg. Nach Informationen des Tagesspiegels ist der „Club-Syndikus“ des regionalen ADAC Ralf Wittkowski zugleich als „Vertragsrechtsanwalt“ für den derzeit bundesweit durch Skandale erschütterten Motorclub tätig. Die Berliner ADAC-Website führt außerdem noch zwei Rechtsanwälte aus Wittkowskis Kanzlei in dieser Funktion auf.

Vertragsanwälte dienen als Ansprechpartner von Clubmitgliedern in der Stadt, etwa im Fall von Streitigkeiten nach Unfällen im Straßenverkehr. Der ADAC bietet selbst auch eine Rechtsschutzversicherung für Mitglieder an.

Kritiker sehen in der Doppelfunktion Wittkowskis eine fragwürdige Verquickung privater finanzieller Interessen des Namensgebers der Kanzlei, nämlich Ralf Wittkowski, mit dessen Aufgaben als ADAC-Syndikus. Wittkowski und der ADAC bestreiten dies. Als Syndikus sei er zuständig für die „Organisation der Vertragsanwälte“ – und dafür, die Rechtsberatung zu gewährleisten, argumentiert Wittkowski.

Bei der Kanzlei handelt es sich um die „Anwaltssocietät Wegener & Wittkowski“. Im Internet wirbt die auch als „AWW Group“ firmierende Kanzlei mit dem Logo des ADAC, flankiert von dem Schriftzug „Vertragsanwalt“.

Weitergabe von Mandanten?

Nun sehen Kritiker in dem Verein gleichsam eine Art „Mandatenschaufel“ für die Kanzlei des Rechtsanwaltes. Auch das bestreitet Wittkowski: „Es gibt keine leitenden Mitarbeiter im ADAC, die sich selbst mit Rechtsfällen versorgen.“ Er habe „vom ADAC Berlin-Brandenburg im vergangenen Jahr drei Mandate erhalten“, seine Kanzlei vier. Dass er als ADAC-Syndikus zugleich für die „juristische Beratung der Gremien des ADAC“ in Berlin sowie für „die Leitung der Organisation der ADAC-Vertragsanwälte“ in der Region zuständig ist, sieht er nicht als Interessenkonflikt.

Dabei bewarben sich nach Wittkowskis Angaben „fünf Kollegen“ im Jahr 2013 um eine Tätigkeit als Vertragsanwalt – wie seine eigene. Über Zahl und Umfang entscheide der Vorstand, sagte Wittkowski am Montag. Am vergangenen Freitag hatte er dies auf Anfrage noch zu seinen eigenen Aufgaben gezählt.

Der zweite Namensgeber der Kanzlei neben Wittkowski ist Wolf Wegener. Wegener war jahrzehntelang Vorstandschef des regionalen ADAC und ist heute dessen „Ehrenvorsitzender“. In Wegeners Ära wurde Wittkowski zum Clubsyndikus ernannt. Wegener selbst wird ebenfalls auf der Website des ADAC in Berlin als „Vertragsanwalt“ aufgeführt.

Doppelfunktionen in Vereinen muss im Einzelfall geprüft werden

Laut ADAC Berlin-Brandenburg wurde Wittkowski am 15. Mai 2001 zum Clubsyndikus bestellt. Eine „Einzelentscheidung“ von Wittkowskis Partner und damaligen ADAC Regional-Chef Wolf Wegener sei die Personalie nicht gewesen. Vielmehr sei Wittkowski „durch den Vorstand (7 Mitglieder)“ berufen worden. Der Vorsitzende des Vorstandsgremiums war Wittkowskis Partner Wolf Wegener.

Ob Doppelfunktionen in Vereinen zulässig sind, könne nur eine Prüfung des Einzelfalls klären, hieß es auf Anfrage bei der Rechtsanwaltskammer. Die Anwaltskammern haben die Vereinbarkeit von sonstigen beruflichen Tätigkeiten mit dem Beruf des Rechtsanwalts zu prüfen; dies soll ausschließen, dass die Unabhängigkeit des Anwalts durch Interessenkollisionen gefährdet wird.

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