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Berlin: Drogentod Kristinas bleibt ungesühnt

Gericht sprach einen 18-jährigen Dealer frei

Der Staatsanwalt hatte auf Aussagen ehemaliger Mithäftlinge von Ali K. gebaut. Zwei der Zeugen hatten ihn im Ermittlungsverfahren um den Drogentod der 14-jährigen Schülerin Kristina Hani schwer belastet. Im Prozess aber schwiegen sie oder rückten von den früheren Angaben ab. Die Beweisaufnahme habe nicht erbracht, dass er die Tat begangen hat, urteilten gestern die Richter und sprachen den 18-Jährigen frei. „Wenn kein Zufall passiert, wird der Tod der Schülerin wohl nicht mehr aufgeklärt“, hieß es am Rande des nicht öffentlichen Prozesses.

Die Leiche der Schülerin war am späten Abend des 16. April letzten Jahres in einem ausgebrannten Koffer in der Grünanlage Thomashöhe in Neukölln gefunden worden. Drei Jugendliche hatten kurz zuvor meterhohe Flammen gesehen. Erst eine Woche später konnte die Tote durch DNA-Spuren identifiziert werden. Zunächst waren die Ermittler davon ausgegangen, dass die Schülerin bei lebendigem Leib in den Koffer gezwängt und verbrannt wurde. Untersuchungen ergaben dann, dass Kristina bereits vorher durch eine Überdosis Heroin gestorben war.

Sieben Monate nach dem Tod der Schülerin wurden Beschuldigungen gegen Ali K. erhoben. Er saß damals wegen Drogenhandels auf der U-Bahn-Linie 8 in Haft. Zwei Mitinsassen hätten zu Protokoll gegeben, dass er sich ihnen gegenüber der Tat bezichtigt habe, sagte Staatsanwalt Holger Freund. In dem nicht öffentlichen Prozess aber verweigerte einer der Jugendlichen die Aussage, der anderer bot nach langem Hin und Her eine widersprüchliche Version. Ein weiterer Häftling soll von einer verabredeten Falschaussage gesprochen haben. Nach dem Motto: „Lass uns eine Lügengeschichte erzählen, um Strafrabatt zu bekommen.“

Die Anklage war zunächst davon ausgegangen, dass der aus dem Libanon stammende K. der Schülerin hoch dosiertes Heroin gegeben hatte. Als es ihr immer schlechter ging, habe er tatenlos zugesehen und keine Hilfe geholt, um nicht als Dealer aufzufliegen. Wegen versuchten Mordes durch Unterlassen musste sich Ali K. verantworten.

Auch der Staatsanwalt hatte nach den veränderten Aussagen der Zeugen auf Freispruch plädiert. Objektive Beweise gab es nicht. Keine belastenden DNA-Spuren, keine Tatortzeugen. Nicht einmal die Wohnung, in der die Drogenparty mit Kristina stattgefunden haben soll, konnte ermittelt werden. Der Ankläger ging dennoch von einem Freispruch „zweiter Klasse“ aus. „Wir sind an der richtigen Adresse, wir können es aber nicht beweisen“, sagte Holger Freund. Dass Angst bei den wankelmütigen Zeugen eine Rolle gespielt haben könnte, schloss er nicht aus.

Ali K. hatte im Prozess geschwiegen. Gegenüber einem Gutachter soll er erklärt haben, dass er Kristina gar nicht kannte. Die Verteidigung hatte unter anderem kritisiert, dass einer der Häftlinge, die früher gegen K. ausgesagt hatten, in seinem Berufungsverfahren einige Monate Strafrabatt erhalten habe. Kerstin Gehrke

Kerstin Gehrke

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