zum Hauptinhalt

Berlin: Ehefrau starb nach Gewalt: Haftstrafe

Ein Gastwirt ist vom Landgericht wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der 52-Jährige wurde am gestrigen Mittwoch schuldig gesprochen, seine kranke Ehefrau im September vorigen Jahres entweder durch Faustschläge oder durch heftiges Schütteln so schwer verletzt zu haben, dass sie an den Folgen einer Hirnblutung starb.

Ein Gastwirt ist vom Landgericht wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der 52-Jährige wurde am gestrigen Mittwoch schuldig gesprochen, seine kranke Ehefrau im September vorigen Jahres entweder durch Faustschläge oder durch heftiges Schütteln so schwer verletzt zu haben, dass sie an den Folgen einer Hirnblutung starb. Der Angeklagte beteuerte im Prozess, seine kranke Frau nie geschlagen zu haben. Ihre Verletzungen seien vielmehr auf Stürze zurückzuführen.

Das Gericht war hingegen überzeugt, dass die Verletzungen Folge massiver Gewalteinwirkung waren. Es ging jedoch von einem minderschweren Fall aus. Der Richter betonte, dass der Gastwirt zuvor nie gewalttätig gegenüber der Frau gewesen war und sich sehr um die Kranke gekümmert habe.

Die Frau hatte von einem Schlaganfall Hinschädigungen davongetragen und war zuletzt an Krebs erkrankt. ddp

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false