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Berlin: Ein bei der Demonstration mit einem Holzstab bewaffneter Kurde erhielt Bewährung

Wegen Widerstands und versuchter gefährlicher Körperverletzung ist ein 35-jähriger Kurde vom Schöffengericht Tiergarten am Mittwoch zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten sowie zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden. Der Staatsanwalt hatte ein Jahr und sechs Monate Gefängnis wegen Landfriedensbruchs beantragt.

Wegen Widerstands und versuchter gefährlicher Körperverletzung ist ein 35-jähriger Kurde vom Schöffengericht Tiergarten am Mittwoch zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten sowie zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden. Der Staatsanwalt hatte ein Jahr und sechs Monate Gefängnis wegen Landfriedensbruchs beantragt.

Der PKK-Sympathisant gehörte am 17. Februar 1999 zu den Kurden, die nach der Festnahme des Separatistenführers Abdullah Öcalan demonstrierten. Unweit des israelischen Generalkonsulats in Wilmersdorf versuchte er laut Urteil, mit einem Holzstab einen Polizisten zu treffen. Ein von einem Polizisten hoch gerissener Schlagstock fügte dem Angeklagten eine Platzwunde am Auge zu.

Ein Landfriedensbruch war laut Urteil nicht nachweisbar. Der Angeklagte stand nach Aussagen von Polizisten deutlich abseits von den gewalttätigen Demonstranten. Bei dem Sturm auf das Generalkonsulat wurden vier Kurden von israelischen Sicherheitskräften erschossen. Derzeit versucht ein Untersuchungsausschuss des Abgeordnetenhauses zu klären, ob der Polizei beim Schutz des Gebäudes Fehler unterlaufen sind.

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