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Berlin: Eine berühmte Erscheinung

Michael Semmelrogge erneut vor Gericht: Diesmal soll der Schauspieler einen Airline-Mitarbeiter beleidigt haben

Von Kerstin Gehrke

„Es ist eine berühmte Erscheinung, die jetzt kommt“, sagt der Richter und lächelt verschmitzt. Als der Richter das Publikum im Saal 672 des Amtsgerichts Tiergarten auf die „Vorstellung“ einstimmt, steht Martin Semmelrogge noch vor der Tür. Der Schauspieler ahnt nicht, dass er es mit Richter Rüdiger Warnstädt zu tun bekommt. Er weiß nicht, dass der Richter keine Autos und Hunde mag und erst recht nicht das Fernsehen. Warnstädt liebt das Theater. Und im Gerichtssaal ist er der Regisseur. Einer, der später aber einen „Gesang der Milde, Harmonie und Vernunft“ anstimmen wird.

Also der Prozess am Freitag. Wieder einmal soll sich Semmelrogge im normalen Leben danebenbenommen haben. Angeblich beleidigte er einen Mitarbeiter einer Fluggesellschaft. Doch gut gelaunt kommt der rotblonde Mime („Das Boot“, „Die Straßen von Berlin“) an. Im grauen Anzug und auf Turnschuh-Sohlen. Er, der in seinen Filmrollen meist den Bösewicht spielt, lächelt in die Kameras. Er zeigt sich siegessicher und spricht von einer „rhetorischen Frage“, für die er einen Strafbefehl über 5000 Euro bekommen habe. Dagegen hatte er Einspruch eingelegt und den Prozess erzwungen.

Der Richter blättert in Semmelrogges Strafregister. Es weist bereits 26 Eintragungen auf. „Eine fette Akte, ich weiß“, sagt der beruflich viel beschäftigte Schauspieler. Bis 2006 steht er wegen Trunkenheitsfahrten ohne Führerschein unter Bewährung. Jede weitere Verurteilung könnte also Widerruf und Gefängnis bedeuten. „Lassen Sie hören!“, fordert der Richter den Staatsanwalt auf. Der sagt, Semmelrogge habe am 24. November vergangenen Jahres auf dem Flughafen Tegel den Zeugen F. mit den Worten beleidigt: „Sie Scheißausländer, lernen Sie erstmal Deutsch.“

Semmelrogge lehnt sich zurück. „Ich bin doch kein Rassist.“ Der Vorfall ereignete sich beim Einchecken am Schalter der Fluggesellschaft Deutsche BA. Der Schauspieler wollte nach München, zu Synchronarbeiten für den – später sehr erfolgreichen – Zeichentrickfilm „Monster AG“. Er lieh einer der Figuren seine Stimme – natürlich einer bösen. Semmelrogge und seine Ehefrau wollten nun mit Hirtenhund „Crazy“ in die Passagierkabine. Doch das Tier wurde am Schalter gewogen und für zu schwer befunden: statt der erlaubten fünf Kilogramm sollen es fast 14 gewesen sein. Fazit: Der Hund sollte in den Frachtraum.

Das passte dem prominenten Besitzer ganz und gar nicht. Er habe geschimpft, sagt Semmelrogge. Und auch das hässliche Wörtchen „Scheiß“ sei gefallen. Aber nur über die Bestimmungen. Zeugen werden nun befragt. Der 28-jährige Janif F., das mutmaßliche Opfer, wiederholt die Vorwürfe. Der erfahrene Richter will wissen: „Hätte man nicht ein Auge zudrücken können?“ Der Zeuge schüttelt den Kopf. Der Richter auch. Er will schlichten. „Haben wir nichts Wichtigeres zu tun?“

Nach drei Stunden ist es endlich geschafft. Herr F. nimmt auf Anregung des Gerichts seinen Strafantrag gegen den Schauspieler zurück, das Verfahren wird eingestellt. Im Gegenzug muss sich Semmelrogge entschuldigen, sofort 1000 Euro Schmerzensgeld zahlen und die Prozesskosten übernehmen. Semmelrogge steht auf. „Es tut mir Leid, überhaupt brauchen mir mehr Frieden unter den Völkern.“ Herr F. bekommt einen Scheck. Richter Warnstädt ist zufrieden. Über Semmelrogge sagt er: „Er soll sich benehmen, andererseits ist er ein sensibler Darsteller, der sich nicht immer in der Hand hat.“ Der Schauspieler ist irgendwie beeindruckt. „Der Richter ist ein guter Schauspieler, er ist talentiert.“

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