zum Hauptinhalt
Berliner Tagesmütter müssen auch weiterhin die Steuernachzahlungen für 2017 und 2018 zahlen.

© Martin Anton

Entgeltzahlungen werden nicht gekürzt: Berliner Tagesmütter sollen weiterhin Steuern nachzahlen

Die Entgeltzahlungen für Berlins rund 1600 selbstständige Tagesmütter werden nicht gekürzt. Das bedeutet aber auch: das System bleibt zunächst bestehen.

Von Laura Hofmann

Die Bildungsverwaltung verkauft es als „gute Nachricht für die Kindertagespflege“: Die Entgeltzahlungen des Landes an rund 1600 selbstständige Tagesmütter werden nicht gekürzt und es werden auch keine bereits gezahlten Vergütungen zurückgefordert. In Wahrheit bedeutet das aber zunächst das Beibehalten eines Systems, das es so gar nicht hätte geben sollen.

Das Problem für die Tagesmütter, nämlich die satten Steuernachzahlungsforderungen für 2017 und 2018, bleibt von der präsentierten Lösung unberührt: Sie sollen weiterhin gezahlt werden, teilweise handelt es sich um vierstellige Beträge. Für einige Betroffene ist das existenzbedrohend.
Wie berichtet hatte die Senatsbildungsverwaltung den Tagesmüttern eine Pauschale für Renten- und Sozialversicherungen gezahlt. Der Teil der Pauschale, der nicht für die Vorsorge ausgegeben wurde, gilt als Einkommen – und muss entsprechend versteuert werden. Doch das hatte die Bildungsverwaltung den Kinderbetreuerinnen nicht korrekt kommuniziert, so berichten es mehrere Tagesmütter. Stattdessen habe es geheißen, die Pauschale sei steuerfrei.

„Der Senat hat dieses Problem verursacht“, sagt Esther Schürmann, die als Tagesmutter in Friedrichshain arbeitet. „Jetzt soll er es auch lösen,“ fordert sie. Für 2019 soll das System dennoch beibehalten werden, kündigte Jugendstaatssekretärin Sigrid Klebba am Montag bei einem Gespräch mit Berliner Tagesmüttern an. Eigentlich sollten die Betroffenen fortan die tatsächlichen Renten- und Sozialversicherungszahlungen an ihr Jugendamt melden und ihre Entgelte sollten entsprechend angepasst werden.

Das neue Verfahren soll erst 2020 kommen

So sehen es auch die vom Bundesfamilienministerium herausgegebenen „Empfehlungen zur Tagespflege“ vor. Dort heißt es, die Jugendämter hätten „in jedem Einzelfall die Angemessenheit von Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen zu ermitteln“. In Berlin wurde das jahrelang nicht gemacht. Weil die angekündigte Änderung bei Betreuerinnen zu Angst vor Einkommensverlusten führte, soll das neue Verfahren erst 2020 kommen. Im Unterschied käme dann die Erstattung zum Entgelt noch hinzu und das jetzt aufgetretene Problem hoher Steuernachzahlungen werde vermieden, kündigte die Bildungsverwaltung an.

Rückwirkend zum 1. Januar 2019 sollen Tagesmütter außerdem mehr Geld erhalten: 45 Euro für Vor- und Nachbereitung sowie Elterngespräche pro Kind und Monat. Diese Entgelterhöhung war für 2020 geplant, werde aber nun vorgezogen. „Ob das im Endeffekt für uns wirklich mehr Geld bedeutet, müssen wir sehen“, sagt Schürrmann.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false