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Erfolg für klagende Anwohner: Gericht stoppt Heim für psychisch kranke Straftäter vorerst

Anwohner in Weißensee waren mit einem Eilantrag erfolgreich: Am 6. Mai können nicht wie geplant erste Patienten in ein Wohnprojekt für psychisch kranke Straftäter einziehen.

Von Fatina Keilani

Im Streit um ein Wohnheim für psychisch kranke Straftäter, das derzeit in Weißensee gebaut wird, haben die Anwohner am Donnerstag vor Gericht einen Erfolg errungen. Die 13. Kammer unter dem Vorsitzenden Richter Matthias Schubert gab einem der drei Eilanträge statt. Damit können nicht, wie geplant, am 6. Mai die ersten Patienten in das Wohnprojekt einziehen. Ob sich die Anwohner damit einen Gefallen getan haben, ist indes unklar. Die Betreiberin des geplanten Heims, die ZeitRaum gGmbH, ist Eigentümerin der Immobilie und überlegt sich gegebenenfalls eine andere Nutzung. Dann kommen andere psychisch Kranke in das Haus, wobei es dann möglicherweise weniger Sicherheitsmaßnahmen geben wird. Die Bauarbeiten gehen weiter; die Bauerlaubnis war nicht Gegenstand des Verfahrens.

Die Anwohner zeigten sich am Donnerstag erfreut über ihren Erfolg. Sie hatten immer Sorge, die Bewohner des Heims könnten zu einer Gefahr für ihre Kinder werden. Außerdem hatten sie sich getäuscht und übergangen gefühlt, weil ihnen lange Zeit nicht mitgeteilt wurde, was auf dem Gelände an der Großen Seestraße 109 genau gebaut wird.

Für die ZeitRaum gGmbH ist der Gerichtsbeschluss eine herbe Enttäuschung. „Durch diese Entscheidung verlieren alle“, sagt Geschäftsführer Christian Thomes. „Zuerst natürlich die Klienten, aber auch das Land Berlin, das diese Art der Integration eigentlich wünscht, sowie der Steuerzahler, für den es jetzt wieder teurer wird – und auch die Anwohner, denn dann kommt eben eine andere Nutzung in das Gebäude.“ Auch Baustadtrat Jens-Holger Kirchner (Grüne) zeigte sich nicht glücklich über die Gerichtsentscheidung. „Die Rechtslage ist wohl nicht so eindeutig“, sagte Kirchner. „Der Bezirk hat weiterhin ein Interesse daran, das Projekt zuzulassen.“ Im übrigen könne es gut sein, dass eine andere Nutzung des Gebäudes wesentlich schwierigere Bewohner mit sich bringe.

Vor seiner Entscheidung hatte das Verwaltungsgericht am Donnerstag eine Ortsbegehung mit mündlicher Verhandlung abgehalten, um herauszubekommen, ob die Umgebung als Wohngebiet einzustufen ist. Das ist nach Überzeugung des Gerichts der Fall. Ein Vorhaben wie das geplante, in dem Patienten des Maßregelvollzuges untergebracht werden sollten, sei aber im Wohngebiet nicht zulässig, da es weder dem Wohnen noch sozialen Zwecken diene. Der Bezirk hätte es durch eine Befreiung möglich machen können. Der Effekt der Gerichtsentscheidung ist vorerst nur der, dass mindestens bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens nicht der geplante Betrieb aufgenommen werden kann. Falls das Bezirksamt sich entschließt, eine Befreiung zu erteilen, so wäre auch diese wieder angreifbar.

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