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Berlin: Ermittlungen gegen Kita-Erzieherin

Neun Monate nach dem Tod des zweijährigen Justin S. auf dem Spielplatz einer Reinickendorfer Kita ermittelt nun die Staatsanwaltschaft gegen eine Erzieherin.

Neun Monate nach dem Tod des zweijährigen Justin S. auf dem Spielplatz einer Reinickendorfer Kita ermittelt nun die Staatsanwaltschaft gegen eine Erzieherin. Das Kind war im April 2001 mit der Kordel seiner Kapuze an einer Rutsche hängengeblieben und hatte sich stranguliert.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Fahrlässige Tötung. Es habe sich ein Anfangsverdacht gegen die Erzieherin ergeben, dass sie ihre Aufsichtspflicht verletzt hat, bestätigte ein Justizsprecher auf Anfrage. So sieht das auch der Vertreter von Justins Mutter. "Die Erzieherin hat die Rutsche nicht beobachtet und auch auf den Hinweis eines Kindes, dass etwas nicht stimme, verspätet reagiert", sagt der Rechtsanwalt der Mutter, Diethard Schütze.

Die Aufsichtspflicht für Erzieher ist ein Thema, das immer wieder die Gerichte beschäftigt. Dabei ist es höchst umstritten, was genau diese Pflicht beinhaltet. Eines ist jedoch ist klar gesetzlich definiert: Die Aufsichtspflicht von Erziehern unterscheidet sich nicht von der der Eltern.

Sollte die Erzieherin wegen fahrlässiger Tötung verurteilt werden, droht ihr eine Freiheitstrafe von bis zu fünf Jahren.

I.B.

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