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Berlin: Es bleibt dabei: Abschiebung statt Heirat Innenverwaltung

will Afrikaner ausweisen

Die Innenverwaltung bleibt hart: Obwohl in einem Monat seine deutsche Freundin das gemeinsame Kind zur Welt bringen wird, soll Ola H. am 4. August nach Nigeria abgeschoben werden. Der 22Jährige kam vor einem Jahr mit einem Touristenvisum nach Berlin. Als es abgelaufen war, blieb er – illegal. Dann lernte er seine Freundin kennen: Kristin Lein, 20 Jahre alt, angehende Studentin. Sie ist im achten Monat schwanger, Ola H. hat die Vaterschaft anerkannt, die beiden wollen heiraten. Die Nachricht von der Abschiebung hat der Schwangeren so zugesetzt, dass sie zum Notarzt musste.

Der Anwalt hat ein Gesuch beim Petitionsausschuss eingereicht. Dieser hat die Innenverwaltung um eine Stellungnahme gebeten. Darin begründet die Innenverwaltung die Abschiebung damit, dass sich Ola H. „fortgesetzt rechtswidrig“ verhalten habe: Seit einem Jahr halte er sich illegal in Berlin auf, bei seiner Festnahme habe er falsche Personalien angegeben. Danach habe er zwar vorgegeben, freiwillig ausreisen zu wollen, um die für die Heirat nötigen Papiere in der Heimat zu besorgen, gleichzeitig habe er der Ausländerbehörde das für die Ausreise notwendige nigerianische Reisedokument vorenthalten.

Dass er bald Vater eines deutschen Kindes wird, könne die Abschiebung nicht verhindern. „Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit“ müsse er bis dahin im Abschiebegefängnis bleiben, wo er seit zwei Monaten festgehalten wird.

Hätte er das Reisedokument bei der Ausländerbehörde abgegeben, hätten sie ihn sofort abgeschoben, glaubt Lutz Weber, der Ola H. und Kristin Lein als Anwalt vertritt. Deshalb habe er davon abgeraten. Grundsätzlich darf nicht mehr einreisen, wer abgeschoben wurde. Weil Ola H. aber Vater wird, kann er auf eine Ausnahmegenehmigung hoffen. Weber will beantragen, dass das Einreiseverbot zeitlich beschränkt wird. Das Visaverfahren könne sich dann aber bis zu einem Jahr hinziehen, fürchtet Weber. Das sei wohl kaum im Sinne des Kindes. clk

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