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Rechtsextreme werden von der Polizei begleitet. Sie nahmen zuvor an einem Neonazi-Aufmarsch teil.

© ddp

Jugendkriminalität: "Es bringt nichts, Skinheads die Glatze zu streicheln"

Andreas Müller arbeitet seit 1997 als Jugendrichter am Amtsgericht Bernau. Im Interview mit dem Tagesspiegel spricht er über Jugendkriminalität und die Arbeit seiner verstorbenen Kollegin Kirsten Heisig.

Bernau /Berlin - Jugendrichter Andreas Müller wurde in den 90er Jahren vor allem wegen seiner rigorosen und kreativen Strafen gegen Rechtsradikale bekannt. Eine 15-Jährige, die auf der Straße den Hitlergruß zeigte, musste beispielsweise zehn Stunden Sozialarbeit leisten, eine Moschee in Kreuzberg besuchen und mit jungen Türken zusammen Döner essen. Müller gilt als Mitstreiter der verstorbenen Richterin Kirsten Heisig. Am morgigen Dienstag diskutiert er gemeinsam mit der Schriftstellerin Monika Maron über Heisigs Buch „Das Ende der Geduld“ (19.30 Uhr, An der Urania 17).

Sie waren nach dem Tod von Kirsten Heisig sehr zornig. Warum?

Ach wissen Sie, Kirsten Heisig hat mit ihrem Neuköllner Modell und den verkürzten Jugendstrafverfahren etwas in Gang gesetzt, was seit Jahrzehnten hätte gemacht werden müssen. Aber sie hat dazu unendlich viel Kraft gebraucht, um von unten, von der Basis her, das entsprechende Netzwerk aufzubauen. Normalerweise wäre das die Aufgabe der politisch Verantwortlichen: also der Innen- und Justizminister von Bund und Ländern, der Polizeipräsidenten, der General- und Leitenden Oberstaatsanwälte.

Sie alle hätten sich um die verkürzten Verfahren kümmern müssen?

Natürlich, das ist deren ureigene Aufgabe. Es kommt doch noch immer viel zu häufig vor, dass Gewalttaten erst ein Jahr später vor Gericht verhandelt werden. Kirsten Heisig wollte was verändern. Sie hatte es satt, sich immer nur hinter Paragrafen zu verstecken. Jetzt verkündet Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue stolz, dass es bei unerledigten Jugendstrafverfahren einen deutlichen Rückgang gibt – ja, warum denn? Das hat nicht nur mit Demoskopie, sondern auch mit Kirsten Heisig und ihren engagierten Kollegen zu tun.

Andreas Müller.

© MDR

Und mit dem angeblichen Rückgang der Jugendkriminalität um 25 Prozent.

Selbst wenn das stimmen würde, was nicht nur ich bezweifle, sind 75 Prozent immer noch viel zu viel. Kaputte Opfer, kaputte Täter, kaputte Mütter. Dies nun zum Anlass zu nehmen und Entwarnung zu geben, wird der Sache nicht gerecht. Gerade jetzt müssen die politisch Verantwortlichen reagieren.

Von der Aue führt ins Feld, dass Jugendstrafverfahren im Schnitt „nur noch 3,8 Monate dauern“. Ist das kurz genug?

Nein, denn zum Verfahren beim Jugendgericht kommt ja die Zeit, in der Polizei und Staatsanwaltschaft den Fall bearbeitet haben. Wenn das auch jeweils knapp vier Monate sind – ist von der Straftat bis zum Urteil ein ganzes Jahr vergangen. Das ist viel zu lang, wenn man vom Grundsatz ausgeht, dass die Strafe bei Jugendlichen unmittelbar auf die Tat folgen sollte. Wenn wir jetzt feiern würden, werden wir bald wieder steigende Zahlen haben: auch an jugendlichen Intensivtätern. Und damit auch wieder mehr Opfer.

Sie gelten als Verfechter der Generalprävention.

Unter Jugendrichtern war viele Jahre lang der Gedanke der Generalprävention verpönt und ist es teilweise noch. Natürlich steht beim Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke im Vordergrund, der zur Besserung des Täters führen soll.

Während die Generalprävention auf die Gesellschaft beziehungsweise das Umfeld des Täters zielt?

Genau. Das soll der Jugendrichter eigentlich nicht berücksichtigen, aber das ist falsch. Wenn ich weiß, dass sich die kriminelle libanesische Großfamilie über die milden Urteile schief lacht und noch schlimmer als bisher weitermacht – dann muss ich handeln. Und zwar konsequent.

Und harte Urteile helfen da?

Harte und vor allem schnelle Urteile helfen bisweilen den Tätern, weil sie davon abgehalten werden, noch schlimmere Straftaten zu begehen und dann noch länger in den Knast zu wandern. Sie helfen auch dem Umfeld, weil die Clique plötzlich zur Kenntnis nimmt, dass man für „einmal jemanden in der S-Bahn zusammenschlagen“ auch ohne Bewährung in Arrest oder Knast gehen kann.

Kennen Sie dieses Problem in Bernau?

Nein, aber ich habe diese Erfahrungen ab Ende der 90er Jahre mit rechtsradikalen Skinheads gemacht. Ich habe schnell gemerkt, dass es nichts bringt, denen regelmäßig die Glatze zu streicheln. Also hab’ ich zum Beispiel eine ganze Gruppe aus dem Gerichtssaal heraus ins Gefängnis geschickt – vor der gesamten anwesenden Bernauer Szene. Noch heute heißt es dort: „Seit der Müller da war, haben wir die Fäuste in den Taschen gelassen.“

Das Gespräch führte Sandra Dassler.

Andreas Müller arbeitet seit 1997 als Jugendrichter am Amtsgericht Bernau. Er trat 2002 als parteiloser Bundestagskandidat für die PDS, heute Linke, an.

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