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Bei der umstrittenen Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe ging es möglicherweise nicht mit rechten Dingen zu. Nun ermittelt die EU-Kommission.

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Update

Berliner Wasserbetriebe: EU-Kommission prüft Teilprivatisierung

Wegen des Verdachtes auf versteckte Beihilfen und einer möglichen Verletzung des Vergaberechtes überprüft die Europäische Kommission die umstrittene Teilprivatisierung der Wasserbetriebe.

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Die Europäische Kommission soll zwölf Jahre nach dem Teilverkauf der Wasserbetriebe die umstrittenen Privatisierungsverträge prüfen. Das regen die Korruptionsbekämpfer von „Transparency International“ und die Berliner Verbraucherzentrale in einem gemeinsamen Brief an die Wettbewerbshüter in Brüssel an. Beide Verbände gehen in ihrer Beschwerde von „rechtswidrigen staatlichen Beihilfen“ und „unionswidriger Beschaffung von Dienstleistungen“ aus.

Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linke) sagte dazu, die Kommission habe sich bislang noch nicht an den Senat oder die Bundesregierung gewandt. Es bleibe abzuwarten, ob ein formelles Verfahren überhaupt eingeleitet werde. Wolf weiter: „Für uns geht es jetzt primär darum, die Verhandlungen über den Rückkauf der Wasserbetriebe und die Senkung des Wasserpreises voranzutreiben.“ Der Senat verhandelt zurzeit mit RWE über einen Rückkauf der Anteile des Großunternehmens an den Wasserbetrieben und mit Veolia über eine Änderung der Verträge von 1999. Ob es noch vor der Abgeordnetenhauswahl am 18. September zu einer Einigung kommt, ist offen.

Die Verbraucherzentrale und Transparency International in Berlin vertreten nun die Meinung, dass die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe im Jahr 1999 europäisches Recht verletzt. In ihrem Brief machen sie die EU-Kommission auf „einen möglichen Verstoß“ gegen das Beihilfe- und Vergaberecht aufmerksam und hoffen auf eine Prüfung ihres Verdachts. Sollte sich Brüssel tatsächlich mit den Vorwürfen aus Berlin befassen, könnte dies laut Transparency weitreichende Folgen haben: „Die Europäische Kommission könnte das Land Berlin verpflichten, die unter Verstoß gegen das Beihilfenrecht empfangenen Gewinne von RWE und Veolia zurückzufordern. Zugleich müssten die Verträge geändert und gegebenenfalls rückabgewickelt werden.“

Die EU könnte Berlin verpflichten, Gewinne der Versorger zurückzufordern

Rechtlichen Beistand erhielten die Verbraucher- und Korruptionsschützer von der Arbeitsgruppe unabhängiger Juristen. Sie werfen dem Senat vor, den Investoren RWE und Veolia eine vertragliche Gewinngarantie gegeben und somit gegen das Beihilferecht der Europäischen Union verstoßen zu haben. Sollten die Wasserbetriebe nicht genügend Gewinne abwerfen, stehe den privaten Miteigentümern ein finanzieller Ausgleich zulasten des Landeshaushalts zu. Dies sei „eine Art Subvention“, die mögliche Konkurrenten benachteilige und grundsätzlich verboten sei.

Außerdem habe es vor der teilweisen Privatisierung der Betriebe kein Ausschreibungsverfahren gegeben, rügen die Verbraucherzentrale und Transparency. Dies wäre aber nach EU-Recht erforderlich gewesen. Sollte die EU-Kommission den Verdacht bestätigen, teilten die Verbände am Dienstag mit, könne das Land Berlin verpflichtet werden, die Verträge mit RWE und Veolia zu korrigieren oder sogar rückabzuwickeln und ausgeschüttete Gewinne von den Investoren zurückzufordern. Die eingeschaltete Gruppe von Juristen will demnächst auch noch die verfassungs-, haushalts- und zivilrechtlichen Aspekte der Verträge prüfen.

Gelassen kommentiert der Veolia-Konzern den Versuch, die Europäische Kommission einzuschalten: „Die vorgebrachten Aspekte sind aus unserer Sicht nicht neu“, sagte Sprecher Matthias Kolbeck. Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) begrüßte hingegen die Initiative: „Jeder Schritt in Richtung zu mehr Transparenz beim Berliner Wasser ist wichtig. Die Berliner haben ein Recht darauf zu erfahren, wieso ihr Wasser sie so teuer zu stehen kommt“, sagte Vorstand Maren Kern.

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