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Berlin: EU-Kommission will Wasserverträge prüfen

Transparency International und Verbraucherschützer legen Beschwerde gegen die Konditionen der Teilprivatisierung ein

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Zwölf Jahre nach dem Teilverkauf der Berliner Wasserbetriebe will die Europäische Kommission jetzt die umstrittene Privatisierung prüfen. Anlass ist eine Beschwerde der Korruptionsbekämpfer von „Transparency International“ und der Verbraucherzentrale Berlin. In einer Mail an deren Anwälte schreiben die Wettbewerbshüter: „Die Kommission wird die von Ihnen übermittelten Informationen untersuchen und die in diesem Zusammenhang notwendigen Nachforschungen durchführen.“

Beide Verbände gehen in ihrer Beschwerde von „rechtswidrigen staatlichen Beihilfen“ und „unionswidriger Beschaffung von Dienstleistungen“ aus. Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linke) sagte dazu, die Kommission habe sich bislang noch nicht an den Senat oder die Bundesregierung gewandt. Es bleibe abzuwarten, ob überhaupt ein formelles Verfahren eingeleitet werde. Wolf weiter: „Für uns geht es jetzt primär darum, die Verhandlungen über den Rückkauf der Wasserbetriebe und die Senkung des Wasserpreises voranzutreiben.“ Der Senat verhandelt zurzeit mit RWE über einen Rückkauf der Anteile des Konzerns an den Wasserbetrieben und mit Veolia über eine Änderung der Verträge von 1999. Ob es noch vor der Wahl am 18. September zu einer Einigung kommt, ist offen.

Laut Verbraucherzentrale und Transparency verletzt die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe im Jahr 1999 europäisches Recht. In ihrem Brief an die EU-Kommission ist von „einem möglichen Verstoß“ gegen das Beihilfe- und Vergaberecht die Rede. Sollte Brüssel ein förmliches Verfahren einleiten, könnte dies laut Transparency weitreichende Folgen haben: „Die Europäische Kommission könnte das Land Berlin verpflichten, die unter Verstoß gegen das Beihilfenrecht empfangenen Gewinne von RWE und Veolia zurückzufordern. Die Verträge müssten geändert und gegebenenfalls rückabgewickelt werden.“

Rechtlichen Beistand erhielten die Verbraucher- und Korruptionsschützer von der Arbeitsgruppe unabhängiger Juristen. Sie werfen dem Senat vor, den Investoren RWE und Veolia eine vertragliche Gewinngarantie gegeben und somit gegen das Beihilferecht der Europäischen Union verstoßen zu haben. Sollten die Wasserbetriebe nicht genügend Gewinne abwerfen, stehe den privaten Miteigentümern ein Ausgleich zulasten des Landeshaushalts zu. Dies sei „eine Art Subvention“, die mögliche Konkurrenten benachteilige und grundsätzlich verboten sei.

Außerdem habe es vor der Privatisierung kein Ausschreibungsverfahren gegeben, rügen Verbraucherzentrale und Transparency. Dies wäre nach EU-Recht erforderlich gewesen. Sollte die EU-Kommission den Verdacht bestätigen, teilten die Verbände mit, könne das Land Berlin verpflichtet werden, die Verträge mit RWE und Veolia zu korrigieren oder sogar rückabzuwickeln und ausgeschüttete Gewinne von den Investoren zurückzufordern. Die eingeschaltete Gruppe von Juristen will demnächst auch noch die verfassungs-, haushalts- und zivilrechtlichen Aspekte der Verträge prüfen.

Die FDP erinnerte daran, dass ihre EU-Abgeordnete Alexandra Thein schon im Februar ähnliche Anfragen an die Kommission gestellt habe. Ein Sprecher des Veolia-Konzerns sagte: „Die vorgebrachten Aspekte sind aus unserer Sicht nicht neu“. Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) begrüßte die Initiative: „Jeder Schritt in Richtung zu mehr Transparenz beim Berliner Wasser ist wichtig. Die Berliner haben ein Recht darauf zu erfahren, wieso ihr Wasser sie so teuer zu stehen kommt“, sagte Vorstand Maren Kern.

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