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Berlin: EU soll über Mauerland entscheiden

Der frühere Eigentümer eines Grundstücks am Mauerstreifen ist jetzt auch vor dem Kammergericht bei dem Versuch gescheitert, das Stück Land zurückzubekommen. Dem Mann war das Grundstück 1962 von der DDR mit einem aufgezwungenen Kaufvertrag abgenommen worden; es wurde in Volkseigentum überführt.

Der frühere Eigentümer eines Grundstücks am Mauerstreifen ist jetzt auch vor dem Kammergericht bei dem Versuch gescheitert, das Stück Land zurückzubekommen. Dem Mann war das Grundstück 1962 von der DDR mit einem aufgezwungenen Kaufvertrag abgenommen worden; es wurde in Volkseigentum überführt. Nach der Wende bestimmte das Mauergrundstücksgesetz, dass frühere Eigentümer ihr Land entweder zu einem Viertel des Verkehrswerts bei Vertragsschluss zurückbekommen, oder, falls Deutschland das Grundstück für dringende Zwecke braucht, dass sie 75 Prozent des aktuellen Verkehrswerts erstattet bekommen.

Dem Kläger reichte das nicht – er hält den Vorgang für völkerrechtswidrig und will sein Land unentgeltlich zurückbekommen. Das lehnte nach dem Landgericht nun auch das Kammergericht ab und verwies auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Rechtsanwalt Thorsten Purps aus Potsdam will deshalb für den Kläger vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nach Straßburg ziehen. Er beruft sich auf ein Gutachten des Internationalen UN-Gerichtshofs, wonach die Mauer zwischen Israel und den besetzten Palästinensergebieten gegen zwingendes Völkerrecht verstoße mit der Folge eines vollständigen Rückgabeanspruchs. Diese Regel sei auch auf die Berliner Mauergrundstücke anwendbar.fk

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