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Berlin: "Euro-Bus-Tours": Niedrigpreise inklusive Lebensgefahr

Durch niedrige Reisekosten angelockte Fahrgäste - und andere Verkehrsteilnehmer - dürften bei dem Busunternehmen "Euro-Bus Tours" nach Ansicht des Verwaltungsgerichts "häufig in akuter Lebensgefahr schweben". Es wird von der Firma "Holiday Reisen" in Berlin verwaltet und verkauft seine Reisen über diese Firma.

Durch niedrige Reisekosten angelockte Fahrgäste - und andere Verkehrsteilnehmer - dürften bei dem Busunternehmen "Euro-Bus Tours" nach Ansicht des Verwaltungsgerichts "häufig in akuter Lebensgefahr schweben". Es wird von der Firma "Holiday Reisen" in Berlin verwaltet und verkauft seine Reisen über diese Firma. "Holiday Reisen" war in der Vergangenheit in mehrere schwere Unfälle verwickelt, bei denen zwölf Fahrgäste starben.

Das Gericht ging in seiner Begründung zu einer - abgewiesenen - Klage des Unternehmens mit seiner Wertung ungewöhnlich weit. "Euro-Bus-Tours" wollte die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften nicht durch das Berliner Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit überprüfen lassen, weil das Unternehmen seinen Sitz in Potsdam habe. Das Gericht erklärte aber die Berliner Behörde für zuständig, da das Unternehmen hier seine Tätigkeit ausgeübt habe. Gegen diese Entscheidung hat die Firma Berufung eingelegt.

Nach dem im Oktober 1997 festgestellten Verstoß eines Busfahrers gegen die Ruhezeitvorschriften hatte die Berliner Behörde von dem Unternehmen verlangt, ihr die Mitarbeiter zu nennen, die für die Überwachung verantwortlich sind. Dies verweigerte das Unternehmen mit dem Hinweis auf seinen Potsdamer Firmensitz.

Da es im Gerichtsverfahren angegeben hatte, es sei grundsätzlich bereit, in Potsdam diese Angaben zu machen, argumentierte das Berliner Verwaltungsgericht, für den Busbetrieb gebe es kein schutzwürdiges Interesse, sich gerade diejenige Kontrollbehörde auszusuchen, von der die Firma offenbar die am wenigsten einschneidenden Maßnahmen erhoffe. Es sei vielmehr geradezu geboten, ein Unternehmen, das schwerpunktmäßig in Berlin tätig sei, gerade dort besonders streng zu überwachen, um einer erneuten Gefährdung der Fahrgäste mit Nachdruck entgegen zu wirken. Schließlich sei der "Holiday Reisen Berlin" wegen zahlreicher Verstöße gegen Sozialvorschriften die Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz entzogen worden.

Die mehrfach festgestellte Unzuverlässigkeit der verantwortlichen Geschäftsführer aufgrund der zahllosen Verfahren wegen Verletzung der Sozialvorschriften zeige zudem in "eindrucksvoller Weise, dass offenbar aus Gewinnstreben den Busfahrern unverändert eine Überschreitung der Fahrzeiten zugemutet wird", heißt es in der Begründung des Verwaltungsgerichts weiter. Sein Fazit: "Nur durch ständige Neugründung von Firmen sowie ihre Verschmelzung mit den behördlich stillgelegten Vorgängerfirmen, ferner durch Übergabe der Geschäfte auf den (noch) nicht als unzuverlässig mit einem Tätigkeitsverbot belegten Ehegatten und durch Verlegung der formellen Betriebsstätten mit dem Ziel, der Zuständigkeit der Berliner Aufsichtsbehörde zu entgehen, ist es den verantwortlichen Personen über Jahrzehnte gelungen, trotz unveränderter Verstöße gegen die Sozialvorschriften eine endgültige Stillegung ihres Betriebes zu verhindern."

Das Landesamt für Arbeitsschutz will nach Angaben seines Sprechers Robert Rath sein weiteres Vorgehen vom Ausgang des laufenden Berufungsverfahrens abhängig machen.

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