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Berlin: Ex-NPD-Mitglied darf nicht in den Justizdienst

Ein ehemaliges NPDMitglied darf nicht Justizwachtmeister werden. Das Berliner Verwaltungsgericht hat jetzt die Klage eines Mannes auf Übernahme in das Beamtenverhältnisses zurückgewiesen.

Ein ehemaliges NPDMitglied darf nicht Justizwachtmeister werden. Das Berliner Verwaltungsgericht hat jetzt die Klage eines Mannes auf Übernahme in das Beamtenverhältnisses zurückgewiesen. Wie das Gericht gestern mitteilte, war der Mann vor dem Beginn seiner sechsmonatigen Ausbildung zum Justizwachtmeister stellvertretender Vorsitzender eines Landesverbandes der Jungen Nationaldemokraten und Mitglied in der NPD. Der Mann war im Juli 2000 aus der Partei ausgetreten. Dennoch habe ihn seine Dienstbehörde zu Recht nicht als Beamten übernommen, urteilte das Gericht. Es sei nicht gewährleistet gewesen, dass der Mann sich verfassungstreu verhalte und sich wirklich von seinem bisherigen politischen Umfeld gelöst habe. Unklar sei, ob der Austritt nicht nur taktische Gründe gehabt habe. Das Gericht führte zudem an, dass der Mann nach seinem Austritt zweimal Kontakt zu Veranstaltungen mit deutlichem Bezug zur rechten Szene gehabt habe, ohne die Möglichkeit einer Distanzierung zu nutzen. Nach Auffassung des Gerichts verfolgen sowohl die Jugendorganisation als auch die NPD verfassungsfeindliche Ziele, auch wenn die Partei zugelassen sei. Die NPD sei von ihrer bisherigen, bereits vom Bundesverwaltungsgericht in den achtziger Jahren festgestellten Nähe zum Nationalsozialismus nicht abgerückt. (AZ: VG 26A 265.03) sik

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