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Berlin: Fahrgast aus U-Bahn geschubst: Geldstrafe für BVG-Mitarbeiter Zugführer muss 2700 Euro zahlen. Zwei weitere Verfahren gegen handgreifliche Angestellte der Verkehrsbetriebe wegen geringer Schuld eingestellt

Eine Ohrfeige, ein Faustschlag und ein wuchtiges Schubsen: Der gestrige Tag war kein Aushängeschild für das Deeskalationstraining, zu dem die BVG ihre Fahrer schickt. In gleich drei Prozessen saßen BVG-Mitarbeiter wegen Körperverletzung im Amt vor dem Amtsgericht Tiergarten.

Eine Ohrfeige, ein Faustschlag und ein wuchtiges Schubsen: Der gestrige Tag war kein Aushängeschild für das Deeskalationstraining, zu dem die BVG ihre Fahrer schickt. In gleich drei Prozessen saßen BVG-Mitarbeiter wegen Körperverletzung im Amt vor dem Amtsgericht Tiergarten. Zwei Busfahrer sollen im Streit mit Fahrgästen handgreiflich geworden sein, ein U-Bahn- Zugführer hatte einen in der Tür eingeklemmten Mann auf den Bahnsteig gestoßen. Am Ende gab es nur in diesem Fall eine Verurteilung.

Berlins Busfahrer bekommen so manches Mal herbe Dinge zu hören. Vor allem nachts, wenn angetrunkene Fahrgäste wütend werden und die Kontrolle über sich verlieren. „Mir ist das zu gefährlich geworden“, sagt der 54-jährige Angeklagte im Prozess um die Ohrfeige. Er hatte auf der Linie 122 Streit mit einem 22-Jährigen, weil der Fahrgast außerhalb der regulären Haltestelle aussteigen wollte. Als „Nazischwein“ sei er beschimpft worden, sagte der Busfahrer. „Mag sein, dass ich den Mann am Kragen gepackt, vielleicht auch am Kinn berührt habe“, räumte der jetzt in der Technik beschäftigte Mann ein. Fest steht: Im zweiten Teil des Streits schlug der Fahrgast zu.

Während sich im ersten Prozess das Gericht zur Urteilsberatung zurückzog, erklärte in einem anderen Gerichtssaal ein 43-jähriger Busfahrer: „Der Mann beschimpfte mich erst.“ Dann sei er von dem 21-jährigen Fahrgast angegriffen worden. „Er schlug mich, erwischte mich am Hals, da verpasste ich ihm einem Faustschlag.“ Der angetrunkene Mann war ausfallend geworden, weil er bei der nächtlichen Fahrt in Köpenick die Haltestelle verpasst hatte. Er sei „flapsig“ geworden, gab der junge Mechaniker zu. Ausdrücke wie „blöder Busfahrer“ und „Penner“ seien gefallen. „Aber angegriffen habe ich ihn nicht“, beteuerte der Zeuge.

Der dritte Prozess begann mit einer wortreichen Unschuldsbeteuerung. „Ich hatte schon das Warnsignal betätigt, der sprang ein Mann auf den Zug zu, stellte den Fuß in die Tür“, sagte U-Bahn-Zugführer Mario P. Er sei aufgesprungen und habe die Tür aufgedrückt. „Plötzlich flog die Person rückwärts, schlug mit dem Kopf auf.“ Der 39-jährige Fahrer wies das in der Anklage beschriebene Schubsen mit beiden Händen weit von sich.

Doch für den Vorfall am U-Bahnhof Rosenthaler Platz in Mitte gab es mehrere Zeugen. Eine Friseurmeisterin sagte: „Ich sah, wie ihn zwei Hände aus der U-Bahn gestoßen haben.“ Eine weitere Zeugin erinnerte sich, dass der Fahrgast mit einem Arm eingeklemmt war. Der Fahrer sei in Rage gewesen. „Er hat ihn mit aller Wucht zurückgestoßen.“ Der 44-jährige Alfred M., ein Berlin-Tourist, erlitt eine leichte Gehirnerschütterung. Nach den Aussagen der beiden Zeuginnen lenkte der Angeklagte ein: „Es könnte sein, dass ich den Mann beim Öffnen der Tür in Schulterhöhe berührt habe.“

In den Prozessen gegen die Busfahrer kamen die Gerichte zu ähnlichen Ergebnissen: Beide Verfahren wurden wegen geringer Schuld eingestellt – im Falle des Faustschlags muss der Fahrer allerdings eine Geldbuße von 300 Euro zahlen. U-Bahnfahrer P. dagegen wurde verurteilt. Wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt muss er eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro (2700 Euro) zahlen.

Kerstin Gehrke

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